Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023
icon.crdate04.05.2023
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023
1. Nicht-öffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse aus den Gemeinderatssitzungen vom 22.03. und 17.04.2023
Es wurden keine nicht-öffentlichen Beschlüsse gefasst.
2. Kommunalisierung des Kindergartenwesens hier: örtliche Bedarfsplanung;
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung für den Bereich Ü3 (Kindergarten) zu
2. Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung für den Bereich U3 (Krippen- und
Tagespflege) zu
Beschluss:
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr
2023; Abschließende Beratung und Feststellung, Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der derzeit gültigen
Fassung i.V.m. den §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) i.V.m. den §§ 39
Abs. Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in
der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2023:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan
1.1 Summe der Erträge 1.088.250 €
1.2 Summe der Aufwendungen 1.230.360 €
1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -142.110 €
2. im Liquiditätsplan (mit Finanzierungsplan)
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans -26.010 €
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit -380.000 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2) -406.010 €
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit 30.350 €
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -375.660 €
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen 0 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 0 €
festgesetzt (Kreditermächtigung)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 75.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
Beschluss:
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
4. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das
Jahr 2023; Abschließende Beratung und Feststellung
Beschlussvorschlag:
Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim
für das Jahr 2023 mit den gesetzlichen Anlagen und der mittelfristigen
Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2026 werden zugestimmt und der Haushaltsplan
für das Jahr 2023 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil
beigefügten Entwurfs festgestellt.
Beschluss:
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
5. Sanierung Mehrzweckhalle und Erweiterung einer Kindertagesstätte -
Nachtragsbeauftragung; Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Nachtrag Sanitär in Höhe von 6.097,56 € brutto wird bei der
Ingenieursgesellschaft Seidel mbH, Mannheim, beauftragt.
2. Der Nachtrag Abbruch in Höhe von 1.371,27 € brutto wird bei der Firma C&S
Umwelttechnik GmbH, Hamminkeln, beauftragt.
Beschluss:
1. Der Nachtrag Sanitär in Höhe von 6.097,56 € brutto wird bei der
Ingenieursgesellschaft Seidel mbH, Mannheim, beauftragt.
Der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
und 6 Enthaltungen mehrheitlich gefasst.
2. Der Nachtrag Abbruch in Höhe von 1.371,27 € brutto wird bei der Firma C&S
Umwelttechnik GmbH, Hamminkeln, beauftragt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.