Bebauungsplan „Mahrgrund/Teiländerung,Bereich Ludwigshof‘“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB
icon.crdate30.10.2023
Bebauungsplan „Mahrgrund/Teiländerung,Bereich Ludwigshof‘“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB
hier – Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mahrgrund/Teiländerung ‚Bereich Ludwigshof‘“ sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll insbesondere die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung des Areals der ehemaligen Speisegaststätte „Ludwigshof“, die seit 2015 geschlossen ist, geschaffen werden. Konkret liegen für das Plangebiet der Teiländerung Anfragen für eine neue Bebauung nach Abriss des alten Gebäudebestandes vor. Um diese bestehenden Grundstücksflächen im Sinne einer Nachverdichtung und der Schaffung von Wohnraum auszunutzen und eine geordnete Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen, ist eine Teiländerung des Bebauungsplanes „Mahrgrund“ von 1964 für den entsprechenden Teilabschnitt erforderlich. Um die Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerberäumen im Erdgeschoss, z. B. zur Nutzung als Büro oder Praxis, zu ermöglichen, wird für den Teilbereich ein Mischgebiet ausgewiesen. Im restlichen Geltungsbereich der Teiländerung wird die Wohnnutzung im Bestand aufgegriffen und insbesondere hinsichtlich der Baugrenzen und des Maßes der baulichen Nutzung konkretisiert.
Der Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Gesamtfortschreibung 2020) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche im Bestand dar. Die Fortschreibung des FNP 2015/2020 befindet sich derzeitig im Verfahren; hierbei werden keine Änderungen an der Festlegung erwartet. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet.
Der Geltungsbereich der Teiländerung hat eine Fläche von 2.429 m² und besteht aus den Flurstücken Nr. 1757/4, 1757/8, 1757/11, 1757/12, 1757/14 und 1757/18 sowie einem kleinen Teilbereich von 2899/13, alle auf der Gemarkung Ilvesheim.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung des im Betreff genannten Bebauungsplanes findet statt von
Freitag, den 10.11.2023,
bis einschließlich
Montag, den 11.12.2023.
Die Unterlagen liegen im Rathaus, Foyer des 1. OG, und in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Mahrgrund/Teiländerung, Bereich Ludwigshof‘“ während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) zur Einsicht bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ilvesheim, 30.10.2023
Thorsten Walther
Bürgermeister