öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate13.09.2024
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ hier – Bekanntmachung zweite erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. März 2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich gebilligt sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 bzw. 03.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 hat die Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Vom 22.07.2024 bis 05.08.2024 erfolgte zusätzlich eine verkürzte erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Nach Durchführung der erneuten Offenlage ergaben sich Änderungen hinsichtlich des Lärmschutzes und der Fläche der Ausgleichsmaßnahmen, die eine zweite erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen. Auch wurden zur Klarstellung einzelne Festsetzungen und Hinweise ergänzt bzw. angepasst. In den Textlichen Festsetzungen und der Begründung sind diese Ergänzungen bzw. Anpassungen blau markiert. Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Inhalte der Textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und des Vorhaben- und Erschließungsplans:
- Festsetzung einer zulässigen Geräuschkontingentierung (A.9.3) und Einfügung in der Planzeichnung
- Änderung der Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Anzahl der Abstellplätze für
- Fahrräder (§ 4 der Örtlichen Bauvorschriften)
- Ergänzung Hinweise zum Bodenschutz (D.1)
- Korrektur Hinweis zu Werbeanlagen (D.8)
- Ergänzung Hinweis zum geplanten Maststandort der TransnetBW im Bereich der externen Ausgleichsfläche (D.10)
- Ergänzung Hinweis zur Lage von Stromkabel der MVV Energie AG (D.12)
- Ergänzung Hinweis zu Vorkehrungen gegen Besiedlung durch Saatkrähen (D.14)
- Streichung Hinweis zur Errichtung und Betrieb von technischen Anlagen (D.16)
- Änderung der Darstellung der Lage der Heckenpflanzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan).
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines Hofes für Gewerbenutzungen geschaffen werden. Konkret soll im Plangebiet ein Standort für ein Umschlaglager (Hub) der Firma Picnic GmbH realisiert werden. Die Picnic GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein Unternehmen, das sich auf die Auslieferung von Gütern des täglichen Bedarfs (Supermarkt) fokussiert hat. Der Online-Supermarkt liefert nach dem „Milchmann-Prinzip“ am Vortag bestellte Lebensmittel in kleinen Elektro-Transportern in einem genauen Zeitfenster an Kunden. Bei diesem effizienten Vorgehen können Produkte ohne Lieferkostenzuschlag angeboten werden. Die Fa. Picnic beabsichtigt, die Lager-/ Umschlaghalle zum ausschließlichen Zwecke des kurzfristigen Warenumschlages in llvesheim zu eröffnen. Die zentral und verkehrsgünstig in der Rhein-Neckar-Region gelegenen Fläche eignet sich sehr gut als Standort für das regionale Umschlagslager. Direkt an die Lagerhalle der Fa. Picnic angegliedert wird ein Gewerbehof mit flexiblen Gewerbeeinheiten für kleinere Unternehmen aus Ilvesheim und Umgebung errichtet. Vorhabenträger ist die Götz Ingenieur GmbH mit Sitz in Mannheim.
Den geänderten Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan und Bauzeichnungen/ Ansichten sowie den Örtlichen Bauvorschriften, sind eine überarbeitete Begründung mit integriertem Umweltbericht beigefügt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit ca. 12.874 m2 liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde südlich der Feudenheimer Straße (L538) und umfasst die Flurstücke Nr. 2650-2655 (je gesamt) und 2663, 2664, 2656/2, 3722, 2696 und 2719/10 (je teilweise).
Ein Teilbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nahversorgung Nord“. Mit der Rechtskraft des hier vorliegenden Bebauungsplans verlieren die bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften ihre Gültigkeit.
Die geänderten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „GE Ober dem Engelwasser“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht:
Montag, den 16.09.2024,
bis einschließlich
Montag, den 30.09.2024.
Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.ilvesheim.de.
Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Foyer des 1. OG, und in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Neben den oben genannten Unterlagen liegen folgende Gutachten und umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht als integrierter Teil der Begründung vom 29.08.2024
- Verkehrsuntersuchung, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH, Juli 2024
- Artenschutzrechtliche Einschätzung, Institut für Faunistik, Juli 2023.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Institut für Faunistik, Oktober 2023
- Schalltechnische Untersuchung, Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, 22. August 2024
- Klimagutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Ökoplana, 22. September 2023
- Geotechnischer Bericht, Rubel & Partner, 06. Oktober 2023
- Versickerungskonzept für Regenwasser, Rubel & Partner, 06. Oktober 2023
- Umweltbezogene Stellungnahmen
In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevante Themen behandelt:
- Schutzgut Fläche: Standort, Flächenverbrauch, Vorgaben im Flächennutzungsplan
- Schutzgut Mensch: Immissionen durch Verkehrs- und Anlagenlärm, Erforderliche und geplante Schallschutzmaßnahmen, Naherholung, Landschaftsbild
- Schutzgut Biotope: Schutzgebietsausweisungen, Biotoptypen im Plangebiet, Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Tiere/Pflanzen: Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten (insb. Mauereidechsen), Untersuchung möglicher Vorkommen von Feldhamstern, Fledermäuse, Haselmaus, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Insekten, Weichtiere, Pflanzen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
- Schutzgut Boden: Bodenbeschaffenheit, Baugrunderkundung, Schichtenaufbau, hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserstand, Erdbebenzonen, Versickerungsfähigkeit, Empfehlungen insb. zur Gründung, Bauausführung, Erdarbeiten und Wasserhaltung, Altlasten, Kampfmittel, Bodenwertigkeit, Bodenfunktionen, Bewertung der Bodentypen, Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Versiegelung, Verlust landwirtschaftlicher Fläche, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen
- Schutzgut Wasser: Vorhandene Gewässer, Hochwasserschutz, Wasserschutzgebiete, Entwässerung und Maßnahmen zur Niederschlagsversickerung, Verzögerung Wasserabfluss durch Dachbegrünung und dauerhafte Vegetationsdecke
- Schutzgüter Luft/Klima: Klimaökologische Belange, Belüftungsverhältnisse und thermische Bedingungen, Empfehlungen für klimaökologisch wirksame Maßnahmen, Verminderung Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Dach- und Fassadenbegrünung
- Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung: Landschaftsraum, Nutzungs- und Freizeitmöglichkeiten, Verminderung Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Eingrünung, Ausbau Rad- und Fußwegenetz
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Lage unterirdischer Versorgungsleitungen, Freileitungen und Maststandorte, Möglichkeit archäologischer Funde.
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, jedoch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen, elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig.
Nicht öffentlich zugängliche technischen Regelwerke und DIN-Normen, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können ebenfalls in der Bauabteilung eingesehen werden.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ilvesheim, 12.09.2024
Thorsten Walther
Bürgermeister