Die Verwaltung informiert
icon.crdate19.09.2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Grundsteuerreform tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Baden-Württemberg hat sich für das modifizierte
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Grundsteuerreform tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Baden-Württemberg hat sich für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden, bei dem die Bewertung der Grundstücke im Wesentlichen auf den beiden Kriterien Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, die miteinander multipliziert werden, basiert. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg hat nun auf seiner Webseite das sogenannte Transparenzregister zu den Hebesätzen für die neue Grundsteuer 2025 veröffentlicht. Das Register soll zeigen, wie hoch der Hebesatz in den bestimmten Kommunen festgesetzt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein. „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt.
Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich. Sie sollen den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten als Anhaltspunkt dienen, wie sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten können. Allerdings sind die Angaben im Transparenzregister aus Sicht der Gemeindeverwaltung mit großer Vorsicht zu betrachten. Denn wesentliche Punkte bleiben unberücksichtigt. Keine Berücksichtigung erfahren z. B. noch nicht entschiedene Einspruchsverfahren sowie Hinweise der Kommunen an die Finanzverwaltung auf fehlerhafte Messbetragsbescheide, die bis heute nur in seltensten Fällen durch die Finanzämter bearbeitet wurden. Diese Informationen haben aber deutlichen Einfluss auf die Berechnung des Hebesatzes und können am Ende auch nur vor Ort in den Kommunen eingeschätzt und beurteilt werden.
Der Gemeinderat hat sich bereits frühzeitig am 28. September 2023 auf Antrag der CDU-Fraktion mit den möglichen Auswirkungen der Grundsteuerreform in Ilvesheim beschäftigt. Die Kämmerei der Gemeindeverwaltung hat in dieser öffentlichen Sitzung ausführlich über den Stand der eingehenden Grundsteuermessbescheide berichtet. Im Juni 2024 erfolgte eine erneute Information in öffentlicher Sitzung in Form einer Bekanntgabe. Die damaligen Berechnungen kamen auf einen Hebesatz von 160 Prozent, um das Ziel der Aufkommensneutralität zu wahren. Sowohl Verwaltung als auch alle Fraktionen haben mehrfach öffentlich betont, dass die Grundsteuerreform nicht genutzt werden soll, um Mehrerträge für die Gemeinde zu erzielen. Aus diesem Grund plant die Verwaltung für den Haushalt 2025 mit einem aufkommensneutralen Grundsteueraufkommen (Gesamterträge jährlich ca. 1.164.000 €).
Wie geplant, wird die Verwaltung den Gemeinderat im Oktober über den aktuellen Stand informieren und in die Beratungen über den Hebesatz für das Jahr 2025 einsteigen. Der Beschluss zum Hebesatz wird in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung fallen, sodass die Bürgerschaft stets informiert ist. Auch die Beratungen zum Haushalt 2025 und damit verbunden die Planungen zu den Erträgen aus der Grundsteuer sind öffentlich und für alle transparent. Das Transparenzregister des Landes schafft keinen wirklichen Mehrwert und ist schlicht nicht notwendig.
Ihr
Thorsten Walther
Bürgermeister