Bekanntgabe des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim über die Gesamthärte des gelieferten Trinkwassers
Bekanntgabe des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim über die Gesamthärte des gelieferten Trinkwassers
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser, das von der MVV AG, Mannheim bezogen wird.
Gemäß den Vorgaben des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes die Wasserversorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich die Gesamthärte des gelieferten Trinkwassers bekanntzugeben.
Die Gesamthärte des Trinkwassers in der Gemeinde Ilvesheim lag 2025 bei 3,6 mmol/l (± 0,1 mmol/l) bzw. 20,0 °dH (± 0,6 °dH). Die Waschmitteldosierung ist daher gemäß der Empfehlung für den Härtebereich „hart“ vorzunehmen.
Das Trinkwasser kommt ungechlort zur Verteilung.
Weitere Informationen zum gelieferten Trinkwasser finden Sie auf der Homepage unseres Wasserlieferanten www.mvv.de unter der Rubrik „Wasser/Wasserqualität“.
Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim, 20.01.2026
Grundsteuerbescheide werden verschickt
icon.crdate16.01.2025
Grundsteuerbescheide werden verschickt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Daher tritt nun zum 01.01.2025 die Grundsteuerreform in Kraft.
In der Sitzung am 24.10.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim folgende aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen:
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 350 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 160 v.H.
Mit Bescheiddatum 28.01.2025 erhält nun jeder Grundstückseigentümer Anfang Februar einen neuen Grundsteuerbescheid. Der erste Abschlag wird wie gewohnt zum 15.02.2025 fällig (ausgenommen Grundsteuerkleinbeträge < 15 Euro fällig am 15.08.; bzw. Grundsteuerkleinbeträge < 30 Euro hälftig zum 15.02. und 15.08).
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage „Hinweise zur Grundsteuerreform“.
Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025 (PDF-Dokument, 698,11 KB, 16.01.2025)





