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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

gdpr@readspeaker.com

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Amtliche Mitteilungen

Information des Baurechtsamts:

icon.crdate22.01.2025

Ab 01. November 2024 können Baugenehmigungen vollständig digital beantragt und bearbeitet werden

Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises bietet Bauherren ab dem 1. November 2024 die Möglichkeit, Baugenehmigungen digital zu beantragen. Für die digitale Antragstellung nutzt das Baurechtsamt die Plattform des Landes Baden-Württemberg, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-rhein-neckar-kreis). Über das Virtuelle Bauamt können sämtliche Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Verlängerungen, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden. Zudem können der Baubeginn angezeigt und Ausnahmen von Veränderungssperren beantragt werden.

„Durch die digitale Bearbeitung fallen Postlaufzeiten weg und es kann parallel an den Verfahren gearbeitet werden. Das spart Zeit und vereinfacht das Verfahren“, erklärt Dr. Christopher Leo, Dezernent für Umwelt und Technik im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Bauherren können Anträge selbst, über bevollmächtigte Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten) oder in Zusammenarbeit mit den Entwurfsverfassern stellen. Um einen Antrag stellen zu können, ist eine eindeutige Identifikation erforderlich, die über eine BundID oder ein Elster-Unternehmenskonto erfolgt. Neben der Antragstellung erfolgt auch die Kommunikation mit den Einreichenden, den Städten und Gemeinden sowie sonstigen externen Beteiligten über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital über das Virtuelle Bauamt zugestellt.

Auch die interne Bearbeitung und Archivierung der Baugenehmigungsverfahren erfolgt zukünftig ausschließlich digital. Zudem wurde die Beteiligung der Fachbehörden des Rhein-Neckar-Kreises digitalisiert, so dass spätestens ab dem 1. Januar 2025 alle neuen Baugenehmigungsverfahren komplett papierlos ablaufen werden. „Bis Ende dieses Jahres können Bauanträge alternativ noch in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung möglich“, informiert der Leiter des Baurechtsamts, Axel Brandenburger.

Das Baurechtsamt wird zum Start der digitalen Bauantragstellung Informationen für Bauherren, Architekten und alle am Verfahren Beteiligten auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen unter: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/virtuelles-bauamt

https://info.mein-unternehmenskonto.de bzw. https://id.bund.de/de