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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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gdpr@readspeaker.com

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Amtliche Mitteilungen

Straßen und Wege: Grünrückschnitt Privatgrundstücke

icon.crdate30.01.2025

Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch Rückschnitt privater Sträucher und Bäume

Gewährleistung der Verkehrssicherheit

An einem gepflegten und schönen Ortsbild haben wir als Gemeindeverwaltung und Sie als Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen großes Interesse. In bestimmten Fällen obliegt die Pflege jedoch nicht alleine der Gemeinde, sondern es besteht eine Mitwirkungspflicht von Grundstückseigentümern oder Mietern und Pächtern.

Das Grün auf Privatgrund bietet nicht nur einen schönen Anblick, sondern dient zum Teil auch als Blickschutz an Grundstücksgrenzen, z.B. in Form von Hecken, Bäumen oder Sträuchern.

Diese Grenzen befinden sich sehr häufig am Rande des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes und können ggfs. zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmende werden.

Deshalb müssen in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Äste, Hecken, Sträucher etc. regelmäßig durch den verantwortlichen Grundstückseigentümer oder durch eine beauftragte Person (z.B. Mieter oder Fachfirma) zurückgeschnitten werden. Dies regelt § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes Baden-Württemberg.

Der Rückschnitt zur Grundstücksgrenze muss so erfolgen, dass eine Behinderung nicht mehr eintreten kann. Das Grün darf also die Sicht auf Ampeln, Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtung nicht nehmen. Anpflanzungen müssen so zurückgeschnitten sein, dass die Verkehrszeichen von allen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Im Bereich von Sichtdreiecken an Straßenmündungen sind Anpflanzungen auf die maximale Höhe von 80 cm ab Straßenniveau zurückzuschneiden, damit in diesen Bereichen keine Verkehrsgefährdungen entstehen und die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich nicht eingeschränkt sind. Des Weiteren regeln die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, dass entlang von Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und im Bereich von Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m keine Pflanzen bzw. Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Schonzeiten

Ein vollständiges Abschneiden von Hecken, Sträuchern, Bäumen usw. ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Nutzen Sie deshalb jetzt die Zeit zur Pflege und zum Rückschnitt.

Von Oktober bis Februar ist die richtige Zeit, um alle Pflegemaßnahmen ohne besondere Zustimmung der Behörde durchzuführen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat jedoch Vorrang gegenüber anderen Rechtsvorschriften, beispielsweise Schutzvorschriften über Strauch- u. Baumbestände. Demnach ist der Rückschnitt von Überwuchs in den Verkehrsraum auch außerhalb der naturschutzrechtlichen Schonzeiten zulässig. In Zweifelsfällen kann die Gemeinde in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde Ausnahmen erteilen und weitere Auskünfte geben.

Entsorgung

Die Abfallentsorgung in Ilvesheim wird von der AVR Kommunal GmbH durchgeführt. Diese entsorgt für Sie auch Grünschnitt gegen Erhebung einer Gebühr, nach vorheriger Anmeldung.

Weitere Pflichten

Des Weiteren gilt die Satzung der Gemeinde über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege.

Hinweise, Maßnahmen und Ahndung bei Verstößen

Wenn es zu Beeinträchtigungen, Unfällen oder Sachschäden kommt, ist die Behörde verpflichtet, die Identität des Verursachers oder des Eigentümers sowie dessen Adresse bekannt zu geben, sofern dies angefragt wird. Wer regelmäßig und eigenverantwortlich handelt, muss in der Regel nicht mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder einer Geldbuße rechnen. Sollte die Behörde jedoch selbst tätig werden müssen, um beispielsweise einen Rückschnitt im Rahmen einer Ersatzvornahme durchführen zu lassen, können zusätzliche Kosten entstehen. Zudem verursacht die Bearbeitung von Beschwerden oder Anzeigen über Verstöße gegen Anliegerpflichten einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die zuständigen Stellen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Beachtung und Mitwirkung!

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung – sei es persönlich, telefonisch oder per E-Mail/Post.

Gemeinde Ilvesheim

Ordnungsamt

Schloßstraße 9

68549 Ilvesheim

0621 49660 115

ordnungsamt(@)ilvesheim.de

Öffnungszeiten / Allgemeine Sprechzeiten

Mo 08:00 - 12:00 Uhr

Di 08:00 - 12:00 Uhr

Mi 08:00 - 12:00 Uhr

Do 08:00 - 12:00 / 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 08:00 - 12:00 Uhr