Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung“
hier – Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ wurde am 24.10.2024 als Satzung beschlossen und mit Bekanntmachung am 16.01.2025 rechtskräftig. Gegen den Bebauungsplan wurde inzwischen ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.
Da der ursprünglich vorgesehene Hauptnutzer der Mikrologistik kein Umschlaglager an dem Standort in Ilvesheim betreiben wird, ersetzen zwei Lager- bzw. Produktionseinheiten mit Büro und Sozialraum die Mikrologistikhalle. Außerdem werden die bereits ursprünglich vorgesehenen zwei Gewerbehöfe (Gewerbehof 1 und Gewerbehof 2) mit teilweise 2-stöckigen Einheiten, bestehend aus Büro- und Sozialtrakt und Lagerfläche, im Vergleich zu der bisherigen Planung im Wesentlichen unverändert errichtet. Ziel ist es, kleineren und jungen Unternehmen aus Ilvesheim und Umgebung Flächen für ihren Gewerbebetrieb zur Verfügung zu stellen. Vorhabenträger ist weiterhin die Götz Ingenieur GmbH mit Sitz in Mannheim.
Um einen möglichen Formfehler bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu heilen und die geänderte gewerbliche Nutzung im Verfahren zu berücksichtigen, wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert, weil durch die Änderung der Mikrologistikhalle in zwei Lager- bzw. Produktionseinheiten mit Büro und Sozialraum sowie eine angepasste Aufteilung der Gewerbeeinheiten in Gewerbehof 1 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans bezieht sich auf den vollständigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“.
Den geänderten Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan, Bauzeichnungen/Ansichten und Projektbeschreibung Bauvorhaben „Gewerbehöfe Ober dem Engelwasser“ sowie den Örtlichen Bauvorschriften, sind eine überarbeitete Begründung mit integriertem Umweltbericht beigefügt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit ca. 12.874 m² liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde südlich der Feudenheimer Straße (L538) und umfasst die Flurstücke Nr. 2650-2655 (jeweils gesamt) und 2663, 2664, 2656/2, 3722, 2696 und 2719/10 (jeweils teilweise).
Ein Teilbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nahversorgung Nord“. Mit der Rechtskraft des hier vorliegenden Bebauungsplans verlieren die bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften ihre Gültigkeit.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „GE Ober dem Engelwasser, 1. Änderung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht:
Montag, den 13.10.2025,
bis einschließlich
Mittwoch, den 12.11.2025.
Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de.
Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, jedoch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen, elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt(@)ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Die wesentlichen Änderungen sind in den Unterlagen farblich markiert.
Nicht öffentlich zugängliche technische Regelwerke und DIN-Normen, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können ebenfalls in der Bauabteilung eingesehen werden.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ilvesheim, 09.10.2025
Thorsten Walther
Bürgermeister







