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Amtliche Mitteilungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung –Neufassung“

icon.crdate13.01.2026

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich gebilligt sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ wurde am 24.10.2024 als Satzung beschlossen und mit Bekanntmachung am 16.01.2025 rechtskräftig. Gegen den Bebauungsplan wurde ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Um einen möglichen Formfehler bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu heilen und die geänderte gewerbliche Nutzung im Verfahren zu berücksichtigen, sollte der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Zwischen dem 13.10.2025 und 12.11.2025 wurden die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchgeführt. Nach Durchführung der Offenlage zur 1. Änderung ergaben sich Änderungen hinsichtlich der Lage der Lärmschutzwand, die eine erneute Offenlage erforderlich machen. Auch wurden zur Klarstellung einzelne Festsetzungen und Hinweise angepasst. In den Textlichen Festsetzungen und der Begründung sind diese Ergänzungen bzw. Anpassungen gelb markiert. Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Inhalte der Textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung: - Anpassung der Maße der nördlichen Lärmschutzwand in der Planzeichnung und Festsetzung A.9.1 - Erweiterung und Anpassung der Baugrenze in der Planzeichnung bezüglich der Lage der südlichen Lärmschutzwand gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan) - Anpassung der Festsetzungen zum Vorbeugenden Artenschutz (A.8.4) und der Hinweise zum Artenschutz (D.14) gemäß dem Konzept zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Belange für die Mauereidechse (Institut für Faunistik) - Anpassung Hinweis zu den Anforderungen der Feuerwehr und des Brandschutzes hinsichtlich der Lauflinie bis zum Brandobjekt (D.15) Die neue Offenlage wird nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im sog. Normalverfahren durchgeführt. Den geänderten Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan und Bauzeichnungen sowie den Örtlichen Bauvorschriften, sind eine überarbeitete Begründung mit integriertem Umweltbericht beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit ca. 12.874 m² liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde südlich der Feudenheimer Straße (L538) und umfasst die Flurstücke Nr. 2650-2655 (je gesamt) und 2663, 2664, 2656/2, 3722, 2696 und 2719/10 (je teilweise). Ein Teilbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nahversorgung Nord“. Mit der Rechtskraft der 1. Änderung und Neufassung werden die bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich ersetzt. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „GE Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht („Auslegungsfrist“): Montag, den 19.01.2026, bis einschließlich Mittwoch, den 18.02.2026. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de. Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Neben den oben genannten Unterlagen liegen folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die nicht nur das Gebiet des Bebauungsplans selbst, sondern auch außerhalb des Bebauungsplangebiets liegende Flächen betreffen: - Umweltbericht als integrierter Teil der Begründung vom 15.12.2025 - Vorhaben- und Erschließungsplan, Lageplan vom 29.09.2025 und Bauzeichnungen vom 29.09.2025 - Projektbeschreibung Bauvorhaben „Gewerbehöfe Ober dem Engelwasser“ vom 29.09.2025 - Entwurf Durchführungs- und Erschließungsvertrag vom 23.12.2025 - Entwurf Städtebaulicher Vertrag vom 23.12.2025 - Verkehrsuntersuchung, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH, Juli 2024 - Verkehrstechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH, 15. Juli 2025 - Artenschutzrechtliche Einschätzung, Institut für Faunistik, Juli 2023. - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Institut für Faunistik, Oktober 2023 - Konzept zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Belange für die Mauereidechse, Institut für Faunistik aus Oktober 2024, Dezember 2025 - Schalltechnische Untersuchung, Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, 22. August 2024 - Ergänzende Stellungnahme zu den Belangen des Schallimmissionsschutz, Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, 14. August 2025 - Klimagutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Ökoplana, 22. September 2023 - Fachbeitrag Globales Klima, Lohmeyer GmbH, September 2025 - Geotechnischer Bericht, Rubel & Partner, 06. Oktober 2023 - Versickerungskonzept für Regenwasser, Rubel & Partner, 06. Oktober 2023 - Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Abwägungstabellen mit Behandlungsvorschlägen, 17.12.2025 Im Rahmen der Offenlage sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar: - Schutzgut Fläche: Standort, Flächenverbrauch, Vorgaben im Flächennutzungsplan - Schutzgut Mensch: Immissionen durch Verkehrs- und Anlagenlärm, erforderliche und geplante Schallschutzmaßnahmen einschließlich Emissionskontingentierung und Lärmschutzwände, Naherholung, Landschaftsbild, abwehrender Brandschutz - Schutzgut Biotope: Schutzgebietsausweisungen, Korridor und Vernetzungselement im überörtlichen Biotopverbundsystem, Biotoptypen im Plangebiet, Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen - Schutzgut Tiere/Pflanzen: Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten (insb. Mauereidechsen), Untersuchung möglicher Vorkommen von Feldhamstern, Fledermäuse, Haselmaus, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Insekten, Weichtiere, Pflanzen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, ökologische Baubegleitung, Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen und Monitoring - Schutzgut Boden: Bodenbeschaffenheit, Baugrunderkundung, Schichtenaufbau, hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserstand, Erdbebenzonen, Versickerungsfähigkeit, Empfehlungen insb. zur Gründung, Bauausführung, Erdarbeiten und Wasserhaltung, Altlasten, Kampfmittel, Bodenwertigkeit, Bodenfunktionen, Bewertung der Bodentypen, Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Versiegelung, Verlust landwirtschaftlicher Fläche, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen, Bodenschutzkonzept/Bodenmanagementkonzept, bodenkundliche Baubegleitung - Schutzgut Wasser: Vorhandene Gewässer, Hochwasserschutz, Wasserschutzgebiete, Entwässerung und Maßnahmen zur Niederschlagsversickerung, Verzögerung Wasserabfluss durch Dachbegrünung und dauerhafte Vegetationsdecke; Grundwasserschutz - Schutzgüter Luft/Klima: Klimazielverträglichkeitsprüfung, Klimaökologische Belange, Belüftungsverhältnisse, Kaltluftabfluss und thermische Bedingungen, Empfehlungen für klimaökologisch wirksame Maßnahmen, Verminderung Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Dach- und Fassadenbegrünung, Treibhausgasbilanzierung, Berücksichtigung landes- und bundesweite Klimaschutzziele - Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung: Landschaftsraum, Nutzungs- und Freizeitmöglichkeiten, Verminderung Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Eingrünung, Ausbau Rad- und Fußwegenetz - Fließender und ruhender Verkehr: Verkehrsbelastung, Verkehrsvermeidung; Schnittpunkte öffentlicher und privater Straßen, Stellplätze - Erschließung: Art und Umfang der Erschließung Lage und Errichtung öffentlicher und privater Ver- und Entsorgungsanlagen - Kultur- und sonstige Sachgüter: Lage unterirdischer Versorgungsleitungen, Freileitungen und Maststandorte, Trasse öffentlicher Nahverkehr, Möglichkeit archäologischer Funde, Denkmalschutz, abwehrender Brandschutz - Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Nicht öffentlich zugängliche technischen Regelwerke und DIN-Normen, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können ebenfalls während der Auslegungsfrist in der Bauabteilung eingesehen werden. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ilvesheim, 15.01.2026 Thorsten Walther Bürgermeister

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung –Neufassung“ hier – Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich gebilligt sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ wurde am 24.10.2024 als Satzung beschlossen und mit Bekanntmachung am 16.01.2025 rechtskräftig. Gegen den Bebauungsplan wurde ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.

Um einen möglichen Formfehler bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu heilen und die geänderte gewerbliche Nutzung im Verfahren zu berücksichtigen, sollte der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Zwischen dem 13.10.2025 und 12.11.2025 wurden die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchgeführt.

Nach Durchführung der Offenlage zur 1. Änderung ergaben sich Änderungen hinsichtlich der Lage der Lärmschutzwand, die eine erneute Offenlage erforderlich machen. Auch wurden zur Klarstellung einzelne Festsetzungen und Hinweise angepasst. In den Textlichen Festsetzungen und der Begründung sind diese Ergänzungen bzw. Anpassungen gelb markiert.

Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Inhalte der Textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung:

  • Anpassung der Maße der nördlichen Lärmschutzwand in der Planzeichnung und Festsetzung A.9.1
  • Erweiterung und Anpassung der Baugrenze in der Planzeichnung bezüglich der Lage der südlichen Lärmschutzwand gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan)
  • Anpassung der Festsetzungen zum Vorbeugenden Artenschutz (A.8.4) und der Hinweise zum Artenschutz (D.14) gemäß dem Konzept zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Belange für die Mauereidechse (Institut für Faunistik)
  • Anpassung Hinweis zu den Anforderungen der Feuerwehr und des Brandschutzes hinsichtlich der Lauflinie bis zum Brandobjekt (D.15)

Die neue Offenlage wird nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im sog. Normalverfahren durchgeführt.

Den geänderten Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Lageplan und Bauzeichnungen sowie den Örtlichen Bauvorschriften, sind eine überarbeitete Begründung mit integriertem Umweltbericht beigefügt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit ca. 12.874 m² liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde südlich der Feudenheimer Straße (L538) und umfasst die Flurstücke Nr. 2650-2655 (je gesamt) und 2663, 2664, 2656/2, 3722, 2696 und 2719/10 (je teilweise).

Ein Teilbereich des Plangebiets befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nahversorgung Nord“. Mit der Rechtskraft der 1. Änderung und Neufassung werden die bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich ersetzt.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „GE Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht („Auslegungsfrist“):

Montag, den 19.01.2026,

bis einschließlich

Mittwoch, den 18.02.2026.

Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de.

Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Neben den oben genannten Unterlagen liegen folgende wesentliche umweltbezogenen  Stellungnahmen vor, die nicht nur das Gebiet des Bebauungsplans selbst, sondern auch außerhalb des Bebauungsplangebiets liegende Flächen betreffen:

  • Umweltbericht als integrierter Teil der Begründung vom 15.12.2025
  • Vorhaben- und Erschließungsplan, Lageplan vom 29.09.2025 und Bauzeichnungen vom 29.09.2025
  • Projektbeschreibung Bauvorhaben „Gewerbehöfe Ober dem Engelwasser“ vom 29.09.2025
  • Entwurf Durchführungs- und Erschließungsvertrag vom 23.12.2025
  • Entwurf Städtebaulicher Vertrag vom 23.12.2025
  • Verkehrsuntersuchung, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH, Juli 2024
  • Verkehrstechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH, 15. Juli 2025
  • Artenschutzrechtliche Einschätzung, Institut für Faunistik, Juli 2023.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Institut für Faunistik, Oktober 2023
  • Konzept zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Belange für die Mauereidechse, Institut für Faunistik aus Oktober 2024, Dezember 2025
  • Schalltechnische Untersuchung, Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, 22. August 2024
  • Ergänzende Stellungnahme zu den Belangen des Schallimmissionsschutz, Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, 14. August 2025
  • Klimagutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Ökoplana, 22. September 2023
  • Fachbeitrag Globales Klima, Lohmeyer GmbH, September 2025
  • Geotechnischer Bericht, Rubel & Partner, 06. Oktober 2023
  • Versickerungskonzept für Regenwasser, Rubel & Partner, 06. Oktober 2023
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Abwägungstabellen mit Behandlungsvorschlägen, 17.12.2025

Im Rahmen der Offenlage sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar:

  • Schutzgut Fläche: Standort, Flächenverbrauch, Vorgaben im Flächennutzungsplan
  • Schutzgut Mensch: Immissionen durch Verkehrs- und Anlagenlärm, erforderliche und geplante Schallschutzmaßnahmen einschließlich Emissionskontingentierung und Lärmschutzwände, Naherholung, Landschaftsbild, abwehrender Brandschutz
  • Schutzgut Biotope: Schutzgebietsausweisungen, Korridor und Vernetzungselement im überörtlichen Biotopverbundsystem, Biotoptypen im Plangebiet, Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen
  • Schutzgut Tiere/Pflanzen: Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten (insb. Mauereidechsen), Untersuchung möglicher Vorkommen von Feldhamstern, Fledermäuse, Haselmaus, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Insekten, Weichtiere, Pflanzen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, ökologische Baubegleitung, Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen und Monitoring
  • Schutzgut Boden: Bodenbeschaffenheit, Baugrunderkundung, Schichtenaufbau, hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasserstand, Erdbebenzonen, Versickerungsfähigkeit, Empfehlungen insb. zur Gründung, Bauausführung, Erdarbeiten und Wasserhaltung, Altlasten, Kampfmittel, Bodenwertigkeit, Bodenfunktionen, Bewertung der Bodentypen, Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Versiegelung, Verlust landwirtschaftlicher Fläche, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen, Bodenschutzkonzept/Bodenmanagementkonzept, bodenkundliche Baubegleitung
  • Schutzgut Wasser: Vorhandene Gewässer, Hochwasserschutz, Wasserschutzgebiete, Entwässerung und Maßnahmen zur Niederschlagsversickerung, Verzögerung Wasserabfluss durch Dachbegrünung und dauerhafte Vegetationsdecke; Grundwasserschutz
  • Schutzgüter Luft/Klima: Klimazielverträglichkeitsprüfung, Klimaökologische Belange, Belüftungsverhältnisse, Kaltluftabfluss und thermische Bedingungen, Empfehlungen für klimaökologisch wirksame Maßnahmen, Verminderung Beeinträchtigung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Dach- und Fassadenbegrünung, Treibhausgasbilanzierung, Berücksichtigung landes- und bundesweite Klimaschutzziele
  • Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung: Landschaftsraum, Nutzungs- und Freizeitmöglichkeiten, Verminderung Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Eingrünung, Ausbau Rad- und Fußwegenetz
  • Fließender und ruhender Verkehr: Verkehrsbelastung, Verkehrsvermeidung; Schnittpunkte öffentlicher und privater Straßen, Stellplätze
  • Erschließung: Art und Umfang der Erschließung Lage und Errichtung öffentlicher und privater Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Lage unterirdischer Versorgungsleitungen, Freileitungen und Maststandorte, Trasse öffentlicher Nahverkehr, Möglichkeit archäologischer Funde, Denkmalschutz, abwehrender Brandschutz
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig.

Nicht öffentlich zugängliche technischen Regelwerke und DIN-Normen, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können ebenfalls während der Auslegungsfrist in der Bauabteilung eingesehen werden.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ilvesheim, 15.01.2026

Thorsten Walther

Bürgermeister