Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2026
icon.crdate05.02.2026
1. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 08.01.2026 1.1 Veräußerung von Erbbaurechten;
1. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 08.01.2026
1.1 Veräußerung von Erbbaurechten; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Veräußerung des Erbbaurechts in Höhe von 100.000 Euro wird zugestimmt und auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet.
Beschluss:
Das Gremium hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
2. Haushaltsplan mit Haushaltssatzung der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2026, hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass / Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Dem Haushaltsentwurf 2026 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 Abs. 1 GemO beschlossen.
Der aufgestellte und vorgelegte Finanzplan für die Jahre 2025 - 2029 mit dem Investitionsprogramm wird nach § 85 Abs.4 GemO beschlossen.
Beschluss:
Das Gremium hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026, hier: Abschließende Beratung und Feststellung; Beschluss
1. Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen
Beschlussvorschlag:
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. den §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) i.V.m. den §§ 39 Abs. Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan
1.1 Summe der Erträge 1.003.300 €
1.2 Summe der Aufwendungen 1.239.300 €
1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -236.000 €
2. im Liquiditätsplan (mit Finanzierungsplan)
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans -112.550 €
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit -421.500 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2) -534.050 €
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit 498.500 €
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -35.550 €
und Auszahlungen 0 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 600.000 €
festgesetzt (Kreditermächtigung)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
Beschluss:
Das Gremium hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.





