Bebauungsplan „Mahrgrund II, 2. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB hier – Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
icon.crdate30.03.2026
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Mahrgrund II“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der seit 2005 rechtskräftige Bebauungsplan „Mahrgrund II“ in zwei Teilbereichen geändert und den veränderten städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. In einem Teilgebiet werden durch die Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Innenentwicklungsmaßnahme für zusätzlichen Wohnraum geschaffen. In einem weiteren Teilgebiet werden die planerischen Festsetzungen einer Verkehrsfläche an die tatsächliche Nutzung und Eigentumssituation angepasst. Übergeordnetes Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in beiden Teilbereichen zu schaffen. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Gesamtfortschreibung 2020) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche im Bestand dar. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Der Geltungsbereich der Teiländerung hat eine Fläche von 794 m² und besteht aus den Flurstücken Nr. 2896/6 (Teilbereich 1 mit 247 m²) sowie Nr. 2884 (tw.) und 4332 (tw.) (Teilbereich 2 mit 547 m²), alle auf der Gemarkung Ilvesheim. Die Planung ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der qualitativen Weiterentwicklung und städtebaulichen Ordnung des bestehenden Baugebietes dient und daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht („Auslegungsfrist“): Dienstag, den 07.04.2026, bis einschließlich Freitag, den 08.05.2026. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de. Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ilvesheim, 02.04.2026 Thorsten Walther Bürgermeister
Bebauungsplan „Mahrgrund II, 2. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB
Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Mahrgrund II“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der seit 2005 rechtskräftige Bebauungsplan „Mahrgrund II“ in zwei Teilbereichen geändert und den veränderten städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. In einem Teilgebiet werden durch die Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Innenentwicklungsmaßnahme für zusätzlichen Wohnraum geschaffen. In einem weiteren Teilgebiet werden die planerischen Festsetzungen einer Verkehrsfläche an die tatsächliche Nutzung und Eigentumssituation angepasst. Übergeordnetes Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in beiden Teilbereichen zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Gesamtfortschreibung 2020) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche im Bestand dar. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet.
Der Geltungsbereich der Teiländerung hat eine Fläche von 794 m² und besteht aus den Flurstücken Nr. 2896/6 (Teilbereich 1 mit 247 m²) sowie Nr. 2884 (tw.) und 4332 (tw.) (Teilbereich 2 mit 547 m²), alle auf der Gemarkung Ilvesheim.
Die Planung ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der qualitativen Weiterentwicklung und städtebaulichen Ordnung des bestehenden Baugebietes dient und daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht („Auslegungsfrist“):
Dienstag, den 07.04.2026,
bis einschließlich
Freitag, den 08.05.2026.
Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de.
Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ilvesheim, 02.04.2026
Thorsten Walther
Bürgermeister






