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ReadSpeaker
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86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
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Amtliche Mitteilungen

Erste Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“

icon.crdate24.09.2026

zwischen der Stadt Weinheim vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Möslang - nachfolgend Stadt Weinheim genannt - und der Gemeinde

zwischen der

Stadt Weinheim

vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Möslang

- nachfolgend Stadt Weinheim genannt -

und der

Gemeinde Dossenheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister David Faulhaber

Gemeinde Edingen-Neckarhausen

vertreten durch Herrn Bürgermeister Florian König

Gemeinde Heddesbach

vertreten durch Herrn Bürgermeister Volker Reibold

Gemeinde Heddesheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister Achim Weitz

Gemeinde Heiligkreuzsteinach

vertreten durch Frau Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl

Stadt Hemsbach

vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Kirchner

Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße

vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Gänshirt

Gemeinde Ilvesheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister Thorsten Walther

Stadt Ladenburg

vertreten durch Herrn Bürgermeister Stefan Schmutz

Gemeinde Laudenbach

vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Köpfle

Stadt Schönau

vertreten durch Herrn Bürgermeister Matthias Frick

Stadt Schriesheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Oeldorf

Gemeinde Wilhelmsfeld

vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Tobias Dangel

- nachfolgend Beteiligte genannt -


Präambel

Die Beteiligten und die Stadt Weinheim haben mit Wirkung zum 01.01.2023 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“ geschlossen. Um das Bestellungsverfahren und die Struktur des Gutachterausschusses zukunftsfähig, praxisnah und qualitätsorientiert auszugestalten, vereinbaren die Beteiligten auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Ursprungsvereinbarung in Verbindung mit den §§ 1, 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) für Baden-Württemberg folgende Änderung:

I. Änderung der Vereinbarung

§ 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.09.2022 (mit Wirkung zum 01.01.2023) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

§ 3 Zusammensetzung des Gutachterausschusses und Bestellung

  1. Jede Beteiligte und die Stadt Weinheim schlagen in Abstimmung mit der Leitung der Geschäftsstelle je 2 in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundige und erfahrene Personen als Gutachter vor. Die Sachkunde und Erfahrung sind der Geschäftsstelle nachzuweisen. Jede Beteiligte und die Stadt Weinheim kann aus den Reihen der von ihr vorgeschlagenen Gutachter einen stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagen. Die Leitung der Geschäftsstelle schlägt in Abstimmung mit den Beteiligten und der Stadt Weinheim aus den Reihen der stellvertretenden Vorsitzenden einen Vorsitzenden vor.
  2. Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachter zu bestellenden Vertreter der Finanzämter obliegt den zuständigen Finanzbehörden (§ 2 Abs. 2 GuAVO).
  3. Die Geschäftsstellenleitung übt gleichzeitig das Amt eines weiteren stellvertretenden Vorsitzenden aus.
  4. Die für die Gutachtenerstellung zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden als weitere Gutachter bestellt. Die Anzahl dieser Gutachter wird auf maximal zwei Personen begrenzt.
  5. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden nach den Vorschlägen vom Gemeinderat der Stadt Weinheim bestellt.

II. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

  1. Alle übrigen Bestimmungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.09.2022 bleiben unverändert gültig.
  2. Diese Änderungsvereinbarung wird nach der Unterzeichnung durch die Beteiligten und die Stadt Weinheim öffentlich bekanntgemacht.
  3. Sie tritt zum 01.10.2026 in Kraft, vorausgesetzt, die öffentliche Bekanntmachung ist bis zu diesem Zeitpunkt durch alle Beteiligten erfolgt. Liegen die Bekanntmachungen erst nach dem 01.10.2026 vor, tritt die Vereinbarung am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  4. Die Vereinbarung wird in 15 gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

Weinheim, 18. September 2026

Gemeinde Dossenheim

gez. Bürgermeister

David Faulhaber

Gemeinde Edingen-Neckarhausen

gez. Bürgermeister

Florian König

Gemeinde Heddesbach

gez. Bürgermeister

Volker Reibold

Gemeinde Heddesheim

gez. Bürgermeister

Achim Weitz

Gemeinde Heiligkreuzsteinach

gez. Bürgermeister

Sieglinde Pfahl

Stadt Hemsbach

gez. Bürgermeister

Jürgen Kirchner

Hirschberg an der Bergstraße

gez. Bürgermeister

Ralf Gänshirt

Gemeinde Ilvesheim

gez. Bürgermeister

Thorsten Walther

Stadt Ladenburg

gez. Bürgermeister

Stefan Schmutz

Gemeinde Laudenbach

gez. Bürgermeister

Benjamin Köpfle

Stadt Schönau

gez. Bürgermeister

Matthias Frick

Stadt Schriesheim

gez. Bürgermeister

Christoph Oeldorf

Stadt Weinheim

gez. Oberbürgermeister

Michael Möslang

Gemeinde Wilhelmsfeld

gez. Bürgermeister

Dr. Tobias Dangel