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Amtliche Mitteilungen

Amtsblatt der Gemeinde

Bekanntmachung Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate14.04.2026

Bekanntmachung Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim hat gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ mit Stand vom 12.03.2026 mit Vorhaben- und Erschließungsplan (bestehend aus Plan 1: Lageplan, Plan 2: Bauzeichnungen und Plan 3: Projektbeschreibung, jeweils vom 29.09.2025) sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 12.03.2026 als Satzungen beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim in gleicher Sitzung die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans werden alle bisherigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich ersetzt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser, 1. Änderung – Neufassung“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) in Kraft. Hinweis gemäß § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Ilvesheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Sollte der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder anderer auf der GemO beruhender Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt er ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss vor Ablauf der Jahresfrist beanstandet hat, oder 3. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Ilvesheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich und fristgerecht geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehendem Satz Nr. 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO). Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB: Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Ilvesheim beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben genannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich einschließlich deren Begründungen können mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den zugrundeliegenden Gutachten, Informationen und weiteren Vorschriften im Rathaus, Bauabteilung, 1. OG, Zimmer 20, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim während der üblichen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ilvesheim unter https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene bereitgestellt. Ilvesheim, den 16.04.2026 Thorsten Walther Bürgermeister

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Bebauungsplan „Mahrgrund II, 2. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB hier – Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate30.03.2026

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Mahrgrund II“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der seit 2005 rechtskräftige Bebauungsplan „Mahrgrund II“ in zwei Teilbereichen geändert und den veränderten städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. In einem Teilgebiet werden durch die Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Innenentwicklungsmaßnahme für zusätzlichen Wohnraum geschaffen. In einem weiteren Teilgebiet werden die planerischen Festsetzungen einer Verkehrsfläche an die tatsächliche Nutzung und Eigentumssituation angepasst. Übergeordnetes Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in beiden Teilbereichen zu schaffen. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Gesamtfortschreibung 2020) stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche im Bestand dar. Der Bebauungsplan wird daher aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Der Geltungsbereich der Teiländerung hat eine Fläche von 794 m² und besteht aus den Flurstücken Nr. 2896/6 (Teilbereich 1 mit 247 m²) sowie Nr. 2884 (tw.) und 4332 (tw.) (Teilbereich 2 mit 547 m²), alle auf der Gemarkung Ilvesheim. Die Planung ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der qualitativen Weiterentwicklung und städtebaulichen Ordnung des bestehenden Baugebietes dient und daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Mahrgrund II, 2. Änderung“ werden auf der Internetseite der Gemeinde Ilvesheim (https://www.ilvesheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) im folgenden Zeitraum veröffentlicht („Auslegungsfrist“): Dienstag, den 07.04.2026, bis einschließlich Freitag, den 08.05.2026. Die Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ilvesheim.de. Die Unterlagen liegen im selben Zeitraum zusätzlich im Rathaus, Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim, in der Bauabteilung, Zimmer 20, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail übermittelt werden (bauamt@ilvesheim.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift zweckmäßig. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ilvesheim, 02.04.2026 Thorsten Walther Bürgermeister

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Anmeldefrist Pfingstferien

Amtsblatt
icon.crdate16.04.2026

Liebe Eltern der Grundschulkinder, die Osterferien sind gerade vorüber, da kündigt sich schon die Anmeldefrist für die nächsten Schulferien an.

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Feststellung Jahresabschluss 2019

Amtsblatt
icon.crdate16.04.2026

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 1 GemO Feststellungsbeschluss auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für

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2. SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Amtsblatt, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate16.04.2026

Feuerwehr-Entschädigungssatzung

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Grabmale müssen standsicher sein: Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Ilvesheim

Amtsblatt
icon.crdate16.04.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im

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Das Finanzamt informiert - Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz

Amtsblatt
icon.crdate15.04.2026

Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz

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Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt
icon.crdate09.04.2026

Sitzung des Verwaltungsausschusses Die öffentliche Sitzung am Donnerstag, 16. April 2026, des Verwaltungsausschusses entfällt. Thorsten Walther

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Öffentliche Auslegung der Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2019

Amtsblatt
icon.crdate09.04.2026

Bekanntmachungen der Gemeinde Ilvesheim Öffentliche Auslegung der Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2019 In seiner Sitzung

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Vollsperrung Kreuzung Kallstadter Straße/Forster Straße

Amtsblatt
icon.crdate09.04.2026

Im Kreuzungsbereich Kallstadter Straße/Forster Straße kommt es wegen einer Fahrbahndeckenerneuerung im Zeitraum ab 13.04. bis voraussichtlich

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