Bürgerbüro informiert: Rechtzeitig Pässe beantragen
Die Ferien nahen, der Urlaub ruft: Wer im Sommer ins Ausland reisen möchte, sollte rechtzeitig die Gültigkeit seiner Ausweisdokumente überprüfen. Insbesondere für Kinder – denn hier gab es zum 1. Januar 2024 Änderungen:
Den Kinderreisepass gibt es seitdem nicht mehr, er wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen ab sofort nur noch den „regulären“ Reisepass mit bordeauxrotem Einband und nicht sichtbarem Chip im Passdeckel. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit.
Das müssen Eltern beachten
- Rechtzeitig vor Ferienbeginn beantragen
- Reisepässe für Kinder kosten 37,50 Euro statt 13 Euro
- Vorteil: Sechs Jahre und weltweit gültig
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig.
„Elektronischer“ Reisepass für Kinder
Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch, mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengenraum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro).
Bereits ausgestellte Kinderpässe behalten Gültigkeit
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal 6 Jahre (anders als für Erwachsene ab 24 Jahren, wo er erst nach zehn Jahren abläuft und seit Januar 2024 70 Euro kostet). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.
Auswirkungen auf Reisen mit Kindern
Innerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraumes ist ein Personalausweis ausreichend. Auch bei den meisten übrigen europäischen Ländern ist dies der Fall. Eine Ausnahme ist unter anderem Großbritannien, wo ein Reisepass erforderlich ist. Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.
Elektronischer Kinderpass: Die Vorteile
Vorteile bietet ein elektronischer Reisepass für Kinder auf Reisen in Länder, die kein anderes Dokument akzeptieren, etwa die USA: Dort kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Bei einem Kinderreisepass war daher bisher mit dem alten Kinderreisepass zusätzlich ein Visum erforderlich. Mit dem elektronischen Reisepass hingegen ist die übliche ESTA-Registrierung möglich.
Wichtig:
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Antragstellung ca. 4 bis 6 Wochen. Bei Kindern ab 6 Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden; Kinder ab 10 Jahren müssen zudem selbst unterschreiben. Das Bürgerbüro empfiehlt daher, gerade in Bezug auf die bevorstehenden Sommerferien, zeitnah die Reisepässe zu beantragen. Bitte beachten Sie auch, dass zur Antragstellung beide sorgeberechtigten Elternteile ihre Zustimmung geben müssen.