Bekanntmachung des Wirtschaftsplans Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024
Artikel vom 04.04.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 aufgrund von § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz
(EigBG) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. den §§ 1 — 4 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBV0) i.V.m. den §§ 39 Abs. Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung Baden-
Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2024 wie folgt festgestellt:
Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2024.pdf (PDF-Datei)