Aufhebungssatzung Gutachterausschuss
Artikel vom 15.12.2020
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-KreisAufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses – Gutachterausschussgebührensatzung - vom 25.01.1980Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 22.10.2020 folgende Aufhebungssatzung beschlossen§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachteraus-schussgebührensatzung) vom 25.01.1980 mit allen Anlagen und Änderungen wird aufgehoben.§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft
Ilvesheim, den 17.12.2020Andreas Metz
Bürgermeister
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachteraus-schussgebührensatzung) vom 25.01.1980 mit allen Anlagen und Änderungen wird aufgehoben.§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft
Ilvesheim, den 17.12.2020Andreas Metz
Bürgermeister