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Informationen zur Schließung der Kindergärten und Schulen

Artikel vom 28.03.2020
Osterferienbetreuung vom 03.04.2020 bis 17.04.2020 abgesagt!
Die Notbetreuung für systemrelevante Bereiche bleibt weiterhin bestehen.
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Mitteilung an die Eltern bezüglich der Abbuchung der Betreuungsgebühren für die
Kindertageseinrichtungen und Grundschulbetreuung


Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gemeinde Ilvesheim in Abstimmung mit den
Nachbarkommunen für den Monat April zunächst vollständig auf die Abbuchung der
Betreuungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulbetreuung
verzichtet bzw. diese umgehend zurückerstattet.
Für den März war dies nicht mehr möglich. Die Einrichtungen wurden bereits
ab 16./17.03.2020 nicht mehr besucht.
Dies bedeutet zunächst nicht, dass die Gebühren erlassen werden. Wir warten für
weitergehende Entscheidungen die angekündigten Lösungen der Ministerien ab.
Außerdem werden Essensgebühren ab 17.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 nicht erhoben
bzw. zurück erstattet. Bzgl. der Erstattung bitten wir die Familien um etwas Geduld.
Die kirchlichen und privaten Träger werden genauso verfahren.
Erheben werden wir Gebühren für die eingerichtete Notfallbetreuung (und evtl. in diesem
Zusammenhang entstehende Essensgebühren) entsprechend der bestehenden
Gebührensatzungen.

Wir denken, damit eine zumindest vorübergehende Möglichkeit der Entlastung für die
Familien gefunden zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 
Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister
Andreas Metz

Den Elternbrief können Sie auch hier (PDF-Datei) als .pdf-Datei einsehen.________________________________________________________________________________________________________  
Liebe Eltern,die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Nachmittag des 13.03.2020 entschieden, ab kommendem Dienstag (17.03.2020) alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im gesamten Land bis Ende der Osterferien (19.04.2020) zu schließen. Die Gemeinde Ilvesheim wird für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Klassenstufe 6, deren beide Elternteile in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind, eine Notfallbetreuung einrichten. Zu den systemrelevanten Bereichen zählen z.B.:

- Apotheken, Labore, Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und deren Verwaltungen- Ämter und Behörden (Städte/Gemeinden, Landkreise, Regierungspräsidium)- Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Seelsorge- Lebensmittelgeschäfte und Drogeriemärkte- Lieferbetriebe für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs- Reinigungsdienste, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe- Telekommunikationsbetriebe

Falls Sie zum genannten Personenkreis gehören, Sie in den letzten 4 Wochen nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und weder Sie noch Ihr Kind Erkältungssymptome oder Fieber haben und eine Notfallbetreuung benötigen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und lassen dieses, zusammen mit den entsprechenden Nachweisen, der Gemeindeverwaltung Ilvesheim zukommen (Per Einwurf im Hausbriefkasten Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim oder per Mail an marc.schneider@ilvesheim.de ). Die weiteren Informationen, wie Örtlichkeit der Notfallbetreuung und weitere Rahmenbedingungen werden wir Ihnen im Laufe des kommenden Montag telefonisch oder per E-Mail zukommen lassen.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr ausgefüllter Antrag und die beizufügenden Anlagen bis Montag, den 16.03.2020 um 15:00 Uhr vorliegen müssen, um Ihnen noch einen Notfallplatz ab Dienstag anbieten zu können. Bei verspäteter Abgabe verschiebt sich der Eintrittstermin entsprechend.Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Notfallbetreuung besteht.Den entsprechenden Antrag zum ausdrucken finden Sie hier (PDF-Datei).
http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen