Wasserversorgungssatzung - WVS
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis
Satzung
zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser
(Wasserversorgungssatzung - WVS)
Aufgrund von den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 26. Juni 2003 folgende
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser-versorgungssatzung - WVS) vom 16. Dezember 2002 beschlossen:
§ 1
§ 46 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Vorauszahlungen gem. § 45 werden zur Mitte des Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.
Ilvesheim, den 26. Juni 2003
Der stellv. Bürgermeister
L o h n e r t