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Öffentliche Bekanntmachung Außenbereichssatzung „Neckarplatten"

Artikel vom 23.09.2004

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2003 die Außenbereichssatzung für das Gebiet „Neckarplatten" als Satzung beschlossen. Mit Datum vom 23.10.2003 wurde die Außenbereichssatzung vom Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises genehmigt.

Die Außenbereichssatzung kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 21, eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Außenbereichssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung des im § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Formvorschriften der Gemeindeordnung (GO) oder aufgrund der GO erlassener Vorschriften bei der Aufstellung dieser Außenbereichssatzung wird nach § 215 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 4 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Außenbereichssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; Mängel in der Abwägung nach § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Außenbereichssatzung. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind/ der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzungs- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Mit der Bekanntmachung der erteilten Genehmigung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt die Außenbereichssatzung in Kraft.

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