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Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ilvesheim“

Artikel vom 28.11.2006

vom 23. November 2006

Aufgrund von § 162 Abs. 1 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2006 beschlossen, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ilvesheim“ aufzuheben.

§1 Aufhebung

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ilvesheim“ der Gemeinde Ilvesheim vom 26.09.1996, wird hiermit aufgehoben.
Die Abgrenzung des aufgehobenen Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan in Anlage 1 zu dieser Satzung.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ilvesheim, den 23. November 2006

Esche
Bürgermeister

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