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Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Artikel vom 10.11.2008

Wir möchten darauf aufmerksam zu machen, dass nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) der Gemeinde Ilvesheim die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder vor ihr einen Zugang haben, verpflichtet sind, die Gehwege zu reinigen(insbesondere von herunterfallendem Laub), bei Schneehäufungen zu räumen sowie die Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Falls Gehwege nicht vorhanden sind, gelten als solche die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,25 Metern.

Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf einen Teil des Gehwegs, soweit der Platz nicht dafür reicht, am Rande der Fahrbahn, anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumittel (Salz) ist verboten.

Bei Schnee- und Eisglätte: Streusand verwenden

Um dem verstärkten Umweltverständnis der Bürger entgegenzukommen und um das umweltbewusste Handeln zu erleichtern und zu fördern, stellt die Gemeinde ab sofort Streusand zur kostenlosen Abholung bereit. Dieser kann montags bis donnerstags von 07:00 – 16:00 Uhr und freitags von 07:00 – 12:00 Uhr aus den im Eingangsbereich des Gemeindebauhofes, Mühlenweg, bereitgestellten Streusandgutbehältern in kleinen Mengen entnommen werden (Eimer oder Plastiksäcke und Schaufel bitte mitbringen). Wir empfehlen dringend, den Sand in einem frostfreien Raum zu lagern. Die Hausbesitzer werden gebeten, von dem Angebot der Gemeinde Gebrauch zu machen.

Bürgermeisteramt

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