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Die Gemeinde informiert

Artikel vom 06.04.2016

Rücksicht nehmen

Sehr geehrte Bürger,

in letzter Zeit erreichten uns vermehrt Beschwerden und Anfragen über das Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen. Laut der Definition in der Straßenverkehrsordnung gelten in verkehrsberuhigten Bereichen folgende Regelungen:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Grundsätzlich sollten alle Anwohner einer „Spielstraße“, wie es im Volksmund heißt, an der Einhaltung dieser Regelungen interessiert sein, denn keiner möchte, dass Kinder beim Spielen verletzt oder Autos beschädigt werden. Leider stellen wir jedoch regelmäßig fest, dass es immer „die Anderen“ sind, die sich falsch verhalten.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihr eigenes Verhalten anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und im Sinne des friedlichen Miteinanders zu überdenken und entsprechend anzupassen.
Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 0621/49660-0 wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

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