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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2003

Artikel vom 23.09.2004

1. Bücherei
hier: Festsetzung von Gebühren.

Beschluss:

Die Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek wird erlassen und tritt zum 01.01.2004 in Kraft.
Die Gebühren werden entsprechend dem Gebührenverzeichnis festgesetzt.
Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek vom 20. Juni 1983, geändert am 24.05.1995, außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.


2. Hauptsatzung der Gemeinde
hier: Neufassung.

Beschluss:

Die Hauptsatzung wird erlassen und tritt zum 01.10.2003 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 24. August 1976 mit ihren Änderungen außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Hauptsatzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.


3. Geschäftsordnung für den Gemeinderat
hier: Neufassung.

Beschluss:

Die Geschäftsordnung wird erlassen und tritt zum 01.10.2003 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 24. August 1976 einschließlich der Änderung der Geschäftsordnung vom 19. August 1977 außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


4. Förderung der konfessionellen Kindergärten;
hier: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben.

Beschluss:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.348,89 €, die im Zusammenhang mit der laufenden Förderung der konfessionellen Kindergärten im diesjährigen Verwaltungshaushalt (Unterabschnitt 4641 „Förderung der konf. Kindergärten“) entstehen, werden gem. § 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 Nr. 3.2 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim genehmigt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


5. Einrichtung einer Integrationsklasse (Außenklasse) der Martinsschule, Schule für Körperbehinderte, Ladenburg, an der Friedrich-Ebert-Schule für den Bereich Hauptschule.

Beschluss:

Der Weiterführung der beiden Integrationsklassen der Martinsschule Ladenburg in der Hauptschule der Friedrich-Ebert-Schule Ilvesheim wird grundsätzlich ohne zeitliche Befristung unter der Bedingung zugestimmt, dass keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Gemeinde Ilvesheim entstehen.

Sobald sich abzeichnet, dass sich finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Ilvesheim ergeben, ist die Thematik dem Gemeinderat erneut zur Beratung vorzulegen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


6. Nahversorgung-Mitte – h i e r -
Sachstandsbericht und Beratung über die weitere Vorgehensweise.

Beschluss:

Auf der Grundlage des im Arbeitskreis vorgestellten Planentwurfes vom 24.04.2002, ausgehend von 2 Märkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 2.730 m² Verkaufsfläche, wird eine vorgezogene Beteiligung folgender Träger öffentlicher Belange durchgeführt:
· Regierungspräsidium Karlsruhe
· Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
· Regionalverband Unterer Neckar
· Stadt Mannheim
· Gemeinden Ladenburg/Edingen-Neckarhausen

Herr Schmieder hat die hierfür erforderlichen Unterlagen bis zum 06. Oktober 2003 der Verwaltung vorzulegen, die Anhörung der Träger ist bis zum 12. November 2003 abzuschließen, so dass das Ergebnis dieses Vorverfahrens am 20. November 2003 im Gemeinderat behandelt werden kann.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme.


7. Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich des Wasserwerkes Ilvesheim der Energie- und Wasserwerke Rhein-Neckar AG Mannheim auf Gemarkung Ilvesheim, Mannheim, Heddesheim und Ladenburg
hier: Aufhebungsverfahren.

Beschluss:

Gegen die Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung des Reg. Präs. Karlsruhe vom 11.07.77 werden keine Bedenken erhoben, sofern die Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim derzeit und in Zukunft, unter Einbezug neuer Wohn- und Gewerbegebiete, gewährleistet ist.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen