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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2004

Artikel vom 23.09.2004

1. Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zum Bebauungsplanverfahren
“Aufeld östlich der Benzstraße – südlicher Teil, 2. Teiländerung“ der Stadt Ladenburg (Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange);

Beschluss:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren “Aufeld östlich der Benzstraße – südlicher Teil, 2. Teiländerung“ der Stadt Ladenburg gibt die Gemeinde Ilvesheim folgende Stellungnahme ab:

Gegen die Vorentwurfsplanung werden keine grundsätzlichen Bedenken erhoben.
Der Neubau der Neckarbrücke im Zuge des Ausbaus der L 597 ist ein besonderes Anliegen der Gemeinde Ilvesheim. Es ist daher sicherzustellen, dass die Planänderung mit den Ausbauplänen der Neckarbrücke abgestimmt ist.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 13 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

2. Hochwasserpumpwerk
hier: Erneuerung der Strom- / Notstromversorgung;

Beschluss:

Das Büro GKW Ingenieure Mannheim GmbH, wird aufgrund des Angebots vom 12. Februar 2004 mit der Planung und Betreuung (Leistungsphase 1 bis 9) des Umbaus der Energieversorgung für das Hochwasserpumpwerk, auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage in Ilvesheim, zum Honorarsatz III, mind., beauftragt. Bei der Planung ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erarbeiten, der dem Gemeinderat vorgelegt wird. Die Möglichkeit des Einsatzes von Erdgas als Brennstoff ist zu untersuchen, sowie die Wärmeversorgung des Bauhofes und eventuell der Feuerwehr ( BHKW ).


Ferner sind im Rahmen einer Notstromversorgung der Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus mit einzubeziehen und zu beurteilen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


3. Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ilvesheim
hier: Antrag des Vereins für Hundesport Ilvesheim 1951 e.V. auf Gewährung eines Investitionszuschusses;

Beschluss:

Der Hundesportverein Ilvesheim 1951 e.V. erhält für die im Sachverhalt genannten Sanierungsmaßnahmen einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Aufwendungen i.H.v. 12.834,05 €, also 3.208,51 €.
Entsprechende Mittel stehen im Vermögenshaushalt 2004 bereit.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

4. Förderung der konfessionellen Kindergärten in Ilvesheim
hier: Antrag des evang. Pfarramtes Ilvesheim auf Gewährung eines Zuschusses für Sanierungsarbeiten im evang. Kindergarten;

Beschluss:

Das evang. Pfarramt Ilvesheim erhält für die Sanierung des Eingangsbereichs im evang. Kindergarten einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 70 % des nachgewiesenen Aufwands, maximal einen Betrag in Höhe von rd. 24.450 €
(70 % aus der Kostenschätzung (einschl. 10 %igem Zuschlag für unvorhergesehene Maßnahmen) in Höhe von 34.925 €.

Im Vermögenshaushalt 2004 sind für die Bezuschussung dieser Maßnahme 20.000 € bereitgestellt.
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 4.450 € wird gem. § 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 Nr. 3.2 der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim genehmigt und im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips innerhalb des Vermögenshaushaltes finanziert.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

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