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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2004

Artikel vom 02.11.2004

1. L 597 Mannheim-Friedrichsfeld-Ladenburg, 3. Bauabschnitt (L 637 bis Ortsumgehung Ladenburg);

hier : Teil-Planfeststellungsabschnitt Nord: K 4138 bei Neckarhausen bis OU Ladenburg; Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim.

Beschluss:

Dem Planfeststellungsergänzungsverfahren wegen Neubau der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg für den Teilabschnitt „Nord“ zwischen der K 4138 bei Neckarhausen und der Umgehung Ladenburg (L 597) auf Gemarkung Ilvesheim wird auf der Grundlage der Pläne des Straßenbauamts Heidelberg vom 24.05.2004 zugestimmt.

Voraussetzung dafür ist die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme mit Anschluss an die L 637.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

2. Neubau eines Multifunktionsgebäudes bei der Friedrich-Ebert-Schule;

hier: Projektstatusbericht.

Kenntnisnahme:

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung sowie den Ausführungen des Projektsteuerer, Herrn Dipl.Ing. Fetzner, Kenntnis.

3. Erneuerung der Feldwegbrücke in Ilvesheim;

hier: Vergabe der Arbeiten zum Abbruch und Neubau der Feldwegbrücke.

Beschluss:

Die Bietergemeinschaft Ed. Züblin AG, Mannheim / Max Früh GmbH & Co. KG, Achern / Heberger – Bau GmbH, Schifferstadt wird auf Basis der Submission vom 17.08.2004,10:00 Uhr, mit dem Abriss und der Erneuerung der Feldwegbrücke zum geprüften Angebotsendpreis von € 1.350.549,02 brutto beauftragt.

Die Planansätze im Haushalt sind aufgrund des Submissionsergebnisses im Jahr 2005 fortzuschreiben.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

4. Erschließung und Überplanung des Neubaugebiets „Mahrgrund II“

hier: Anordnung der Umlegung „Mahrgrund II“, Vorlage gem. § 46 Abs. 1 BauGB.

Beschluss:

Auf Grund von § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2142, 1998 S. 137), zuletzt geändert durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359), wird hiermit für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Mahrgrund II“ für den Bereich, wie auf der, dem Beschluss beigefügten Karte „Begrenzung des Umlegungsgebietes Mahrgrund II"dargestellt, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79 BauGB) angeordnet. Sie trägt die Bezeichnung „Baulandumlegung Mahrgrund II“.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5. Erschließung und Überplanung des Neubaugebiets „Mahrgrund II“

hier: Bildung eines nichtständigen Umlegungsausschusses „Mahrgrund II“ sowie Bestellung von Sachverständigen; Beschluss

Beschluss:

Zur Durchführung der Umlegung „Mahrgrund II“ wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 BauGB-DVO gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als dem Vorsitzenden und 7 Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates. Als Mitglieder werden gewählt:

Mitglieder:Stellvertreter:
GR. Dr. Jürgen HenningerGR. Peter Riemensperger
GR. Gebhard RudolphGR. Günter Tschitschke
GR. Helga Zühl-SchefferGR. Dr. Klaus Peitz
GR. Wolfgang HildebrandGR. Dr. Eric Henn
GR. Hans BerlinghoffGR. Dr. Katharina Kohlbrenner
GR. Walter SchmitthäuserGR. Dagmar Klopsch-Güntner
GR. Regina ZähGR. Rolf Sauer

Als beratender Sachverständiger wird bestellt:

Herr Dipl. Verwaltungswirt (FH) Peter Denger

Als bautechnischer Sachverständiger wird bestellt:

Herr Dr. Kuhn (Ingenieurbüro Regioplan)

Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird bestellt:

Herr Dipl. Ing. Alfred Kieser (ÖbVi, Vermessungsbüro Kieser & Dr. Neureither).

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. Kommunalisierung des Kindergartenwesens;

hier: örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindergartengesetz.

Beschluss:

Der quantitative Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde Ilvesheim für das Kindergartenjahr 2004/2005 ist in Zusammenarbeit mit den konfessionellen Trägern gedeckt. Das qualitative Betreuungsangebot entspricht unter Berücksichtigung der derzeitigen räumlichen Gegebenheiten in den Ilvesheimer Kindergärten sowie der aktuellen Finanzlage der Gemeinde den vorhandenen Möglichkeiten.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

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