Seite drucken

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2004

Artikel vom 21.12.2004

1. Neubau eines Multifunktionsgebäudes bei der Friedrich-Ebert-Schule,

hier: Projektstatusbericht Nr. 7; Aussprache.

Kenntnisnahme:

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von dem Projektstatusbericht Nr.7 sowie den Ausführungen des Projektsteuerers, Herrn Dipl. Ing. Fetzner Kenntnis.

2. Neubau eines Multifunktionsgebäudes bei der Friedrich-Ebert-Schule,

hier: Vergabe der Gewerke Fensterarbeiten und Elektroarbeiten.

Beschluss:

Die Fensterarbeiten werden zum geprüften Angebotspreis von € 121.965,88 an die Firma Witetschek, Waidhofen, vergeben.

Die Elektroarbeiten werden zum geprüften Angebotspreis von € 117.881,10 an die Firma E & G Elektrotechnik GmbH, Mannheim, zuzüglich Wartungskosten während der ersten 4 Jahre in Höhe von € 6.592,05 vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. Nahversorgung „Ilvesheim Mitte“

-Sachstandsbericht

-Vorlage des Städtebaulichen Entwurfs „Schlossfeld.“

Beschluss:

Dem vorgelegten Städtebaulichen Entwurf „Schlossfeld“, Planungsstand: 25. Oktober 2004, hinsichtlich der Verwirklichung des Projekts „Nahversorgung Ilvesheim Mitte“ wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 15 Ja-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

4.Teilfortschreibung des Regionalplans Unterer Neckar 1992, Plankapitel 2.2.5 Einzelhandelsgroßprojekte; hier: Beteiligung der Planungsträger gem. § 12 Abs. 2 Landesplanungs-Gesetz Baden-Württemberg.

Beschluss:

Der 3. Teilfortschreibung des Regionalplanes Unterer Neckar 1992,

Plankapitel 2.2.5 Einzelhandelsprojekte, wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5. Änderung des Regionalplans Unterer Neckar 1992;

Antrag der Gemeinde Mühlhausen auf Änderung des Regionalplanes Unterer Neckar/Raumnutzungskarte, aufgestellt durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 04.12.1992, für eine geplante Gewerbefläche sowie für eine geplante Wohn-/Mischbaufläche in Mühlhausen;

hier: Beteiligung der Planungsträger gem. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg.

Beschluss:

Dem Antrag der Gemeinde Mühlhausen auf Änderung des Regionalplans Unterer Neckar 1992 wird unter der Bedingung zugestimmt, dass der Regionalverband zur Verwirklichung bzw. Sicherung der im Regionalplan Unterer Neckar 1992 enthaltenen Ziele, z.B. über regionale Kompensations-Maßnahmen für den Verlust an Freiraumfunktionen, eine vertragliche Vereinbarung mit dieser Gemeinde abschließt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. Förderung der konfessionellen Kindergärten in Ilvesheim;

hier: Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Peter auf Gewährung eines Zuschusses für die Neugestaltung des Außengeländes des kath. Kindergartens St. Josef.

Beschluss:

Die kath. Kirchengemeinde St. Peter erhält für die Neugestaltung des Außengeländes des kath. Kindergartens St. Josef einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 70 % des nachgewiesenen Aufwands, maximal einen Betrag in Höhe von rd. 63.850 € (70 % aus der Kostenschätzung in Höhe von 91.210 €).

Im Vermögenshaushalt 2004 sind für die Bezuschussung dieser Maßnahme 25.000 € bereitgestellt.

Da die Neugestaltung des Außengeländes in einem Bauabschnitt durchgeführt werden soll, sind die restlichen Fördermittel der Gemeinde in Höhe von rd. 38.850 € im Vermögenshaushalt 2005 bereitzustellen; die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Ilvesheim aus dem Jahr 2004 ist entsprechend zu korrigieren.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

7. Antrag der FWV-Fraktion vom 20.11.2003:

Der Gemeinderat beruft einen Arbeitskreis „Ehrenamt“ ein. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter des Gemeinderats, der Verwaltung und ehrenamtlich tätige Personen Ilvesheimer Vereine an. Der Arbeitskreis hat das Ziel, die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Tätigkeit in Ilvesheim zu verbessern und die Bereitschaft Ilvesheimer Bürgerinnen u. Bürger für ein ehrenamtliches Engagement aktiv zu fördern.

Unabhängig davon würdigt die Gemeinde bereits ab 2004 jährlich in einer öffentlichen Veranstaltung vorbildliche Ilvesheimer Beispiele ehrenamtlichen Engagements.

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgenommen.

8. Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2003; hier: Feststellung gem. § 95 Abs. 2 GemO.

Beschluss:

Die Jahresrechnung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2003 wird gem. § 95 Abs. 2 GemO wie folgt festgestellt:

Haushaltsrechnung

SolleinnahmenSollausgaben
Verwaltungshaushalt10.116.000,19 €10.116.000,19 €
Vermögenshaushalt3.427.948,08 €3.427.948,08 €
Gesamthaushalt13.543.948,27 €13.543.948,27 €


Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt

beträgt im Haushaltsjahr 2003583.049,57 €

Vermögensrechnung

Die Jahresrechnung schließt mit einer Bilanzsumme von 29.237.138,97 € ab.

Deckungskapital zum 01. Januar 2003 24.787.814,48 €

Zunahme 2003 1.457.997,69 €

Deckungskapital zum 31. Dezember 2003 26.245.812,17 €

Die Jahresrechnung 2003 wird zur Aufsichtsprüfung bereitgestellt.

Die durch Mehreinnahmen und eingesparte Ausgaben gedeckten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden genehmigt.

Die Jahresrechnung der Gemeinde wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 03.12.2004 bis einschließlich Montag, 13.12.2004, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Bekanntmachung der Gemeinde Ilvesheim über die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.

9. Vorlage des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; hier: Feststellung gem. § 16 Abs. 3 EigBG.

Beschluss:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2003 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG i.V.m. § 12 EigBVO wie folgt festgestellt:

2.1 Feststellung des Jahresabschlusses

2.1.1Bilanzsumme 1.714.875,01 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen 1.320.586,30 €

das Umlaufvermögen 394.288,71 €

Rechnungsabgrenzungsposten0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital 380.654,16 €

die empfangenen Ertragszuschüsse 224.230,00 €

die Rückstellungen 7.900,00 €

die Verbindlichkeiten 1.102.090,85 €

2.1.2Jahresgewinn 94.311,72 €

Summe der Erträge 763.416,98 €

Summe der Aufwendungen 669.105,26 €

2.2 Behandlung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn in Höhe von 94.311,72 € wird zur teilweisen Abdeckung der aufgelaufenen Bilanzverluste aus den Vorjahren verwendet.

2.3 Entlastung der Betriebsleitung

Der Betriebsleitung nach § 6 der Betriebssatzung vom 14.12.2000 wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird nach der Feststellung durch den Gemeinderat in der Zeit von Freitag, 03.12.2004 bis einschließlich Montag, 13.12.2004, im Rathaus, Zimmer 30, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003 sowie die Bilanz zum 31.12.2003 des Eigenbetriebes Wasserversorgung ist an anderer Stelle des Amtsblattes veröffentlicht.

10. Finanzielle Abwicklung des Haushaltsplans 2004 der Gemeinde Ilvesheim;

hier: aktuelle Finanzsituation nach der Novembersteuerschätzung;

Informationsvorlage.

Kenntnisnahme:

Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen von der Informationsvorlage der Verwaltung Kenntnis.

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen