Seite drucken

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2004

Artikel vom 07.02.2005

1.Sanierungsverfahren „Ortsmitte Ilvesheim“

hier: a) Kaufangebot für eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 174 neben dem Chécy-Platz.

b) Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Errichtung von Stellplätzen als Interimslösung.

Beschluss:

a) Das Kaufangebot der Steuerberatungsgesellschaft Götz-Kieser + Partner für die Teilfläche Flst.Nr. 174 neben dem Chécy-Platz i.H.v. 200, -- €/m² wird nicht angenommen.

b) Die Mittel für die Herstellung von 10 Stellplätzen auf o.a. Fläche i.H.v. 15.000, -- € werden überplanmäßig bereitgestellt.

Die Beschlussfassung erfolgte zu a) einstimmig zu b) mit 17 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen.

2. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier: a) Feststellung des Jahresergebnisses 2003

b) Ausgleich von Kostenüber- und -Unterdeckungen

Beschluss:

1. Das Jahresergebnis für 2003 wird festgestellt.

2. Bei der in einer gesonderten Vorlage vorgelegten Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2005 werden die restlichen 3.149,74 € der Kostenüberdeckung des Jahres 2001 sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2002 i.H.v. 39.507,69 € und 12.886,57 € der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2003 berücksichtigt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2005

Beschluss:

1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2005, in der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 55.544 € berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.

2. Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 €/m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2005 unverändert beibehalten.

3. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 26.06.2003 wird hinsichtlich der Festsetzungen für Absetzungen geändert:

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.

4. Eigenbetrieb Wasserversorgung

hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2005, Änderung der Wasserversorgungssatzung.

Beschluss:

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 15.12.2003 wird hinsichtlich der Verbrauchsgebühr, diese beträgt ab 01.01.2005 € 1,95/m³, geändert.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 10 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen.

Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen