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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2005

Artikel vom 04.10.2005

1. Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim; hier: Beschaffung einer Drehleiter;

Beschluss:

Der Ersatzbeschaffung der bisherigen Drehleiter, DL 22, Baujahr 1970, durch eine Drehleiter, DLK 18-12, wie im Zuwendungsbescheid des Kreisbrandmeisters aufgeführt, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Ausschreibung im Zusammenhang mit der öffentlichen Feuerwehr und dem Gemeindetag Baden-Württemberg vorzubereiten.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 13 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

2. Bebauungsplan „Mahrgrund II“; hier:

a) Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage u. Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Billigungsbeschluss zur modifizierten Planung

c) Anordnung der erneuten Offenlage u. Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange;

Beschluss:

1. Den im Sachverhalt dargestellten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

2. Dem aufgrund der eingearbeiteten Anregungen modifizierten Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.

3. Die Offenlage sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird angeordnet.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

3. „Mahrgrund II“; hier: Vorstellung des Vorentwurfs zur Gestaltung der Freiflächen;

Beschluss:

Dem Entwurf der Außenanlagengestaltung wurde einstimmig zugestimmt.

4. Bebauungsplan „Schlossstraße/Pfarrstraße“,

a) Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage u. Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie

b) Satzungsbeschluss;

Beschluss:

1. Den im Sachverhalt vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 12 Ja-Stimmen sowie 2 Enthaltungen.

5. Gemeindevollzugsdienst der Gemeinde Ilvesheim; hier: Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Ilvesheim vom 30.03.05 -Gemeindevollzugsdienst

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten eines gezielten Einsatzes in einer Kooperation mit der Stadt Mannheim zu prüfen und die entsprechenden Kosten zu ermitteln; wobei an einen Einsatz von ca. 4 Wochenstunden zu unterschiedlichen Zeiten gedacht ist und sich dieser überwiegend auf Spielplätze, Gründanlagen und Sparzierwege und weniger auf den ruhenden Verkehr richten soll.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 8 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

6. Bebauungsplan „Schlossfeld“; hier:

a) Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage u. Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange

b) Billigungsbeschluss zur modifizierten Planung

c) Anordnung der erneuten Offenlage u. Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger öffentlicher Belange;

Beschluss:

1. Den im Sachverhalt dargestellten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend dem o.a. Abgrenzungsplan um öffentliche Flächen erweitert.

3. Dem aufgrund der eingearbeiteten Anregungen modifizierten Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt, die Offenlage sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird angeordnet.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 9 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

Bürgermeisteramt

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