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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2005

Artikel vom 20.12.2005

1. Nahversorgung Mitte;

hier: Sachstandsbericht und Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages „Schlossfeld“


Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.


Die Beschlussfassung erfolgte mit 17 Ja-Stimmen sowie 2 Enthaltungen.


2. Bebauungsplan „Mahrgrund II“ ; hier:

  1. Vorstellung des Ergebnisses aus der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

  2. Satzungsbeschluss


Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen anlässlich des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Der Bebauungsplan „Mahrgrund II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt an anderer Stelle dieses Amtsblattes.


3. Erneuerung der Feldwegbrücke, Nachträge


Beschluss:

Die ARGE Feldwegbrücke Ilvesheim wird mit den folgenden Nachträgen:


01

Einsatz eines zusätzlichen Mobilkrans Aufgrund von Massenmehrungen

02

Mehrleistungen für Schneiden der Betondecke

03

Größere Lager und Lagersockel mit Konsolenausbildung

04

Abdeckblech für Übergangskonstruktion

05

Kappenverankerung

06

Böschungssicherung vor Uferspundwand

07

Stegblech für Spundwandkopfbalken

08

Längsfuge zwischen Kappe und Stahlträger


zum Gesamtpreis von € 59.344,04 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beauftragt.


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.



4. Eigenbetrieb Wasserversorgung

hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2006, Änderung der Wasserversorgungssatzung


Beschluss:

Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 16.12.2002 in der Fassung vom 16.12.2004 wird hinsichtlich der Verbrauchsgebühr, diese beträgt ab 01.01.2006 € 2,00 (netto)/m³, geändert.


Die Beschlussfassung erfolgte mit 10 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.


Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.



5. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier:

  1. Feststellung des Jahresergebnisses 2004

  2. Ausgleich von Kostenüber- und –Unterdeckungen


Beschluss:

1. Das Jahresergebnis für 2004 wird festgestellt.

2. Bei der in einer gesonderten Vorlage vorgelegten Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2006 wird ein weiterer Teil der noch auszugleichenden Kostenüberdeckung des Jahres 2003 in Höhe von 19.174,00 € berücksichtigt.


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


6. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2006


Beschluss:

1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2006, in der Überdeckungen aus Vorjahren (2003) in Höhe von 19.174 € berücksichtigt wurden, wird zugestimmt.

2. Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 €/m³ wird im kommenden Haushaltsjahr 2006 unverändert beibehalten.


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


7. Einrichtung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung unter Einbeziehung der Kernzeitbetreuung und Neufassung der bisherigen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung;

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2005


Beschluss:


  1. Die bisherige Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung vom 25.09.1997 i.d.F. vom 26.02.2003 tritt zum 31.12.2005 außer Kraft.

  2. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung bzw. der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grund- und Hauptschule tritt in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage Nr. 04 zum 01.01.2006 in Kraft.

  3. Erforderliche Voraussetzung für die Einführung eines Mittagessens im Rahmen der beiden Betreuungsformen ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Kindern/Monat.


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


Hinweis der Gemeindeverwaltung:

Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Amtsblattes veröffentlicht.



Bürgermeisteramt

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