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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 26.04.2007

Artikel vom 30.04.2007

1. Bericht über die Tätigkeit im Jugendzentrum Ilvesheim von Januar 2006 bis Dezember 2006; Informationsvorlage und Aussprache


Ausspracheergebnis:

Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen den Bericht über die Tätigkeit im Jugendzentrum für das Jahr 2006 zur Kenntnis.



2. Antrag des Angelsportverein 1928 e.V. Ilvesheim auf Durchführung und Bezuschussung einer Entschlammung des Weihers Mahrhöhe


Beschluss:

  1. Der bestehende Pachtvertrag wird auf der Grundlage der im Sachverhalt aufgeführten Eckwerte überarbeitet.

  2. Die Gemeinde beteiligt sich an der Sanierungsmaßnahme mit 25 % der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 102.000,-- € (gestreckt auf die Haushaltsjahre 2007/2008).


Die Beschlussfassung erfolgte

zu Punkt 1 mit 9 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen

und

zu Punkt 2 mit 13 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen


3. Neubaugebiets „Mahrgrund II“,

hier: Vorstellung der Außenanlagengestaltung; Informationsvorlage


Ausspracheergebnis:

Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Vorstellung der Außenanlagenanlagengestaltung zur Kenntnis.


4. Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5.11 “Neubau Martinsschule“; Behördenbeteiligung nach § 4 BauGB


Beschluss:

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Ladenburg Nr. 5.11 “Neubau Martinsschule“ wird in der vorliegenden Form, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zugestimmt.


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


5. Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim;

hier:Zustimmung zur Neuwahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten, Herrn Ralph Rudolph


Beschluss:

Der Wahl von Herrn Ralph Rudolph zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ilvesheim wird zugestimmt.


Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


6. Allgemeine (Überörtliche) Finanzprüfung der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim (Haushaltsjahre 1997 bis 2002);

hier: Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO; Informationsvorlage


Ausspracheergebnis:

Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.


7. Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Ilvesheim

  1. Persönliche Vorstellung der Bewerber in einer öffentlichen Versammlung am Donnerstag, 24. Mai 2007, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Gemeinde Ilvesheim (§ 47 Abs. 2 Satz 2 GemO);

hier:Festlegung des Ablaufs und anderer Einzelheiten zur Durchführung der Vorstellungsveranstaltung (Redezeit, Fragezeit mit der Bevölkerung)

  1. Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer


Beschluss:

Den vorgeschlagenen Regelungen zu Punkt a)

  • Die zugelassenen Bewerber stellen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung den Bürgern vor.

  • Jedem zugelassenen Bewerber werden hierfür max. 10 Minuten Redezeit zur Verfügung gestellt.

  • Der jeweilige Bewerber darf vor und nach seiner Vorstellung nicht im Zuhörerraum der Mehrzweckhalle sein. Für diesen Zeitraum ist ein separater Aufenthaltsraum vorhanden.

  • Im Anschluss an die Einzelvorstellung der Bewerber haben nur die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilvesheim Gelegenheit, Fragen an die Bewerber zu stellen.

  • Pro Person (Bürger) dürfen höchstens zwei Fragen an den/die Kandidat(en) gestellt werden. Die Antwort der Kandidaten ist auf drei Minuten pro Kandidat beschränkt.

  • Diskussionen (Rede und Gegenrede) zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Kandidat(en) sowie den Kandidaten untereinander sind nicht zugelassen. Erlaubt sind allerdings Verständnisfragen als Frage und Antwort formuliert.

  • Die Öffnung der Mehrzweckhalle erfolgt um 18.30 Uhr.

und

zu Punkt b)

  • Als Entschädigung der Wahlhelfer werden 25,-- € vorgeschlagen.

  • Dieser Entschädigungssatz gilt auch im Falle einer Neuwahl.

wird zugestimmt.


Die Beschlussfassung zu Punkt a) und b) erfolgte jeweils einstimmig.


Bürgermeisteramt

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