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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2007

Artikel vom 17.12.2007

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:

Die Gemeinde Ilvesheim schließt mit einem Catering-Unternehmen einen Verpflegungsvertrag für die Belieferung der Kernzeitbetreuung an der Friedrich-Ebert-Schule ab.

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008.

In den Vertrag wird eine Sonderkündigungsklausel mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten für den Fall aufgenommen, dass von Seiten des Gemeinderates eine Flexibilisierung des Essensangebots in einer der beiden Einrichtungen (Kindergarten oder Kernzeitbetreuung) gewünscht wird.

4. Antrag von Herrn Gemeinderat Wolfgang Hildebrand auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Beschluss:

Gem. § 16 Abs. 1 Ziffer 5 GemO wird festgestellt, dass die Voraussetzung zum vorzeitigen Ausscheiden von Herrn GR Wolfgang Hildebrand aus dem Gemeinderat gegeben ist.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5. Nachrücken in den Gemeinderat

- Feststellung von evtl. Hinderungsgründen für den Eintritt von Frau Barbara Hefner gem. § 29 Abs. 5 GemO

Beschluss:

Gem. § 29 Abs. 5 GemO wird festgestellt, dass bei Frau Barbara Hefner als 1. Ersatzbewerberin ein Hinderungsgrund für das Nachrücken in den Gemeinderat aufgrund von § 29 Abs. 1 – 4 GemO nicht gegeben ist.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5a. Verpflichtung von Frau Barbara Hefner, Kirchenstr. 3, Ilvesheim, als Gemeinderätin

Vornahme der Verpflichtung:

Bürgermeister Metz begrüßte Frau Barbara Hefner und verpflichtete sie gem. § 32 Abs. 1 GemO durch Handschlag und Verlesung der Verpflichtungsformel

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.

Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten als Gemeinderätin.

6.Neubaugebiet „Mahrgrund II“ hier: Sachstandsbericht; Informationsvorlage.

Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

7.Verlegung des Wochenmarktes auf den Chécy-Platz

Beschluss:

  1. In Abstimmung mit den Marktbetreibern erfolgt die Verlegung des Wochenmarktes einschließlich des Fischverkaufs auf den Chécy-Platz.
  2. Der derzeitige Marktstandort wird nur noch als Parkplatz genutzt bzw. steht für Sonderveranstaltungen zur Verfügung, wenn diese auf dem Chécy-Platz nicht möglich sind.
  3. Die Verlegung wird frühzeitig veröffentlicht, sie soll nach Absprache mit den Marktbetreibern erfolgen, spätestens im 1. Quartal 2008. Nach einer Probezeit von einem halben Jahr wird über die endgültige Verlegung und der entsprechenden Anpassung der Marktordnung erneut beraten.
  4. Der am Chécy-Platz angrenzende Parkplatz wird hinsichtlich der Parkdauer auf 2 h begrenzt (während der gängigen Öffnungszeiten).

Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

8. Klausurtagung des Gemeinderates

hier: Festlegung der nächsten Schritte und Beauftragung des Instituts für angewandte Betriebspädagogik (IfaBP)

Beschluss:

1. Vom Freitag, 04.04.2008 bis Sonntag, 06.04.2008 treffen sich die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Verwaltung zu einer Klausurtagung außerhalb von Ilvesheim; der Tagungsort ist noch festzulegen.

2. Die Vorbereitung, Moderation und Auswertung dieser Veranstaltung übernimmt das Institut für angewandte Betriebspädagogik (IfaBP), Wasserstr. 22, 68519 Viernheim auf Grundlage des vorliegenden Angebots vom 28.11.2007.

3. Die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Klausurtagung sind im Verwaltungshaushalt 2008 bereitzustellen.

Die Beschlussfassung zu den Nummern 1 und 2 erfolgte einstimmig.

Die Beschlussfassung zu Nummer 3 erfolgte mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme).

9. Aufgelaufene Bilanzverluste des Eigenbetriebes Wasserversorgung

hier:

  1. Weiterer Teilausgleich durch die Gemeinde Ilvesheim
  2. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben; Beschluss

Beschluss:

Im Haushaltsjahr 2007 erfolgt eine weitere Teilabdeckung der aufgelaufenen Bilanzverluste beim Eigenbetrieb Wasserversorgung aus allg. Finanzmitteln in Höhe von 86.032,70 Euro.

Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt; die gesetzlichen Vorgaben für eine außerplanmäßige Ausgabe nach § 84 Abs. 1 GemO werden erfüllt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

10. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier:

1. Feststellung des Jahresergebnisses 2006

2. Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen

Beschluss:

1. Das gebührenrechtliche Jahresergebnis für 2006 wird - wie im Sachverhalt und der Anlage Nr. 02 ermittelt - festgestellt.

2. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 bleiben die restlichen 3.247,17 € der Kostenüberdeckung des Jahres 2004, die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2006 in Höhe von 8.994,37 € und die Kostenunterdeckung des Jahres 2005 in Höhe von 13.159,52 € unberücksichtigt.

3. Die genannten Beträge werden in den Folgejahren - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach dem KAG - verrechnet.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

11. UA 7050 Abwasserbeseitigung

hier: Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2008

Beschluss:

1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Haushaltsjahr 2008 wird zugestimmt.

2. Die derzeitige Abwassergebühr in Höhe von 1,74 €/m³ wird aufgrund der im Sachverhalt dargestellten Ergebnissituation des Haushaltsjahres 2007 und der möglichen Auswirkungen der Besiedelung des Baugebiets Mahrgrund II auf die künftigen Einnahmen und Ausgaben im Unterabschnitt 7050 Abwasserbeseitigung im kommenden Haushaltsjahr 2008 unverändert beibehalten.

3. Die dadurch entstehende Unterdeckung in Höhe von 40.798 € wird in den Folgejahren - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach dem KAG - verrechnet.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Bürgermeisteramt

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