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Beschlüsse der Gemeinderatsitzung vom 13.12.2010

Artikel vom 14.12.2010

1. Bestellung der Urkundspersonen

Zu Urkundspersonen wurden GRin Dr. Busch-Mauz und GRin Zäh bestellt.

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gemeinderatssitzung vom 25. November 2010

Die Gemeinde Ilvesheim stimmt als Grundstückseigentümerin einer Belastung des Erbbaugrundstücks Flst.Nr. 4576/1 zu.

3. Fragen und Anregungen von Bürgern

Es lagen keine Fragen und Anregungen vor. Bürgermeister Metz bedankte sich mit einem kleinen Geschenk bei den Bürgern, die regelmäßig die Gemeinderatssitzungen besuchen.

4. Antrag von Herrn Gemeinderat Bernhard Wagner auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat; Nachrücken in den Gemeinderat

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 6 GemO die Voraussetzung zum vorzeitigen Ausscheiden von Herrn GR Bernhard Wagner aus dem Gemeinderat gegeben ist.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

5. Feststellung von evtl. Hinderungsgründen für den Eintritt von Herrn Ralf Kohl gem. § 29 Abs. 5 GemO

Beschluss:

Gemäß § 29 Abs. 5 GemO wird festgestellt, dass bei Herrn Ralf Kohl als 1. Ersatzbewerber ein Hinderungsgrund für das Nachrücken in den Gemeinderat aufgrund von § 29 Abs. 1 – 4 GemO nicht gegeben ist.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

6. Verpflichtung von Herrn Ralf Kohl, Dammstr. 32, 68549 Ilvesheim, als Gemeinderat

Bürgermeister Metz nahm die Verpflichtung vor.

7. Änderungen in den Ausschüssen und Gremien durch die Verpflichtung von Herrn GR Ralf Kohl

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der im Sachverhalt beschriebenen Neubesetzung der Ausschüsse und Gremien zu. (GR Kohl als Mitglied im Technischen Ausschuss. GR Adelmann als Vertreter im Abwasserverband)

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

8. Eigenbetrieb Wasserversorgung

hier: Neukalkulation der Frischwassergebühren zum 01.01.2011

Beschluss:

1. Der vorliegenden Gebührenkalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr 2011 wird mit ihrem gesamten Inhalt, insbesondere den Prognosen und Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen, zugestimmt.

2. Die derzeitige Frischwassergebühr in Höhe von 2,15 €/m³/netto wird aufgrund der im Sachverhalt dargestellten Ergebnissituation des Eigenbetriebes Wasserversorgung im kommenden Wirtschaftsjahr 2011 unverändert beibehalten.

3. Die dadurch entstehende Überdeckung in Höhe von 24.110 € wird gem. dem Beschluss aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2007 zum weiteren Teilausgleich der aufgelaufenen Bilanzverluste aus Vorjahren verwendet.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

9. Umgestaltung Rathaus Erdgeschoss; Information, Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt das Raum- bzw. Nutzungskonzept wie oben beschrieben zur Kenntnis und genehmigt die entsprechenden außerplanmäßigen Kosten im Jahr 2010 für Umgestaltung des Grundbuchamtes in ein Trauzimmer, Versetzen der Tür zum Archiv, Ab- und Aufbau von Einbauschränken. Die erforderlichen Mittel für die restlichen Maßnahmen werden im kommenden Haushalt bereitgestellt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

10. Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie der Feuerwehr Entschädigungssatzung

Beschluss:

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage Nr. 01 erlassen. Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Feuerwehrsatzung vom 4.07.1996 außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Der Beschluss über die Neufassung der Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim wird auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

Hinweis: Die beschlossene Neufassung der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim wird an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

11. Aufhebung der beiden Richtlinien der Gemeinde Ilvesheim

  1. zur Bezuschussung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie vom 27.06.1996 i.V.m. der Änderung dieser Richtlinie vom 25.09.1997

und

  1. zur Bezuschussung der Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas vom 27.06.1996; Beschluss.

Beschluss:

1.) Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Gemeinde Ilvesheim zur Bezuschussung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie vom 27.06.1996 i.V.m. deren Änderung vom 25.09.1997.

2.) Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Gemeinde Ilvesheim zur Bezuschussung der Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas vom 27.06.1996.

3.) Diese beiden Richtlinien treten am Tage nach der Veröffentlichung ihrer Aufhebungen außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

12. Dienstleistung Car-Sharing in Ilvesheim; Information

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

13. Neubau Neckarstadion-hier: Vergabe von Erdarbeiten; Beschluss

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgt im Januar 2011

14. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Metz gab einen Rückblick auf die im Jahr 2010 durchgeführten Maßnahmen. GR Sauer sprach im Namen des Gemeinderates seinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ilvesheim aus.

Bürgermeisteramt

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