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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung von Mittwoch 20.04.2011

Artikel vom 26.04.2011

1. Bestellung der Urkundspersonen

Zu Urkundspersonen wurden Herr Kohl und Herr Sauer bestellt

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2011

1.Die Gemeinde Ilvesheim stimmt dem Eintritt von Frau Martina Kurz am Erbbaurecht an Flst.Nr. 3451/1, Hambacher Straße 23 zu.

2.Die Gemeinde Ilvesheim simmt als Grundstückseigentümerin der beantragten Belastung des Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 3451/1, Hambacher Straße 23 zu.

3.Die gemeindeeigene 4-Zimmer-Wohnung in der Heddesheimer Str. 33, 1.OG wird zu einem ortsüblichen Mietzins an die Familie Demirkiviran vermietet.

3. Fragen und Anregungen von Bürgern

Es lagen keine Fragen und Anregungen vor.

4. Haushalt der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2011; hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass; Beschluss:

1.Dem Haushaltsentwurf 2011 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO beschlossen.

2.Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2010 – 2014 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassung erfolgte bei Punkt 1 mit 2 Gegenstimmen (GRin Zühl-Scheffer, GR Dr. Peitz) und 17 Ja-Stimmen. Die Beschlussfassung zu Punkt 2 erfolgte einstimmig.

Hinweis der Verwaltung: Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ilvesheim mit Haushaltsplan erfolgt nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.

5. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2011; hier: Abschließende Beratung und Feststellung; Beschluss:

1.Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2011, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO - wie folgt festgestellt:

1. In den Einnahmen und Ausgaben

in Höhe von je 1.688.145 €

davon entfallen

auf den Erfolgsplan 912.085 €

auf den Vermögensplan 776.060 €

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 587.500 €

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 250.000 €

2.Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2010 – 2014 wird zur Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassung erfolgte jeweils einstimmig

Hinweis der Verwaltung: Die Veröffentlichung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim erfolgt nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.

6. Freibad, Einführung einer zusätzlichen Tages-Familienkarte; Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim; Beschluss:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim wird in Form der für alle Gemeinderäte beigefügten Anlage erlassen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim ist an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

7. Vereinsförderung 2011; hier: Anträge auf Aufnahme in die Förderrichtlinien der Vereine Wurzelkinder e. V. und Historische Technik der Feuerwehr Ilvesheim e. V.;Beschluss:

Der Aufnahme der Vereine Wurzelkinder e. V. und Historische Technik der Feuerwehr Ilvesheim e. V. in die Vereinsförderrichtlinien wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig

8. Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeisteramt

Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim

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Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 20. April 2011 folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Badegebühren für die Benutzung des Freibades Ilvesheim vom 28. April 2010 beschlossen:

§ 1

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Mehrwertsteuer:

A. Allgemeine Gebühren:

1. Einzelkarten

1.1 Erwachsene 4,00 €

1.2 Ermäßigte 3,00 €

1.3 Abendkarte für Erwachsene und Ermäßigte

(für einen Besuch ab 18.00 Uhr) 2,00 €

1.4 Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis

zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 €

2. Zehnerkarten

2.1 Erwachsene 32,00 €

2.2 Ermäßigte 24,00 €

2.3 Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis

zum vollendeten 18. Lebensjahr 16,00 €

3. Saisonkarten

3.1 Erwachsene 60,00 €

3.2 Ermäßigte 45,00 €

3.3 Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis

zum vollendeten 18. Lebensjahr 30,00 €

4. Familien-Saisonkarten

4.1 Typ A (für Ehepaare und eheähnliche Lebens-

gemeinschaften ohne Kinder und mit Kindern,

sofern diese noch dem Haushalt ihrer Eltern

angehören) 120,00 €

4.2 Typ B (Alleinerziehende Elternteile mit

Kindern, sofern diese noch dem Haushalt der

Elternteile angehören) 60,00 €

Die Familien-Saisonkarten umfassen die Familien-Stammkarte und die Anschlusskarten. Die Stammkarte wird ausgestellt auf den Haushaltsvorstand bzw. alleinerziehenden Elternteil; Anschlusskarten erhalten der Ehepartner / Partner sowie die Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

5. Familien-Tageskarte

für Ehepaare und eheähnliche Lebensgemein-

schaften ohne Kinder und mit Kindern ab dem 6.

Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,

sofern diese noch dem Haushalt ihrer Eltern

angehören 8,00 €

6. Ermäßigter Personenkreis:

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises:

Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte ab 50 v.H., Grundwehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger

7. Kinder unter 6 Jahren

Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt und werden nur in Begleitung

Erwachsener zugelassen.

B. Sonstige Gebühren

Bei Verunreinigung des Freibades ein Betrag in Höhe der entstandenen Reinigungskosten, mindestens jedoch je Einzelfall 75,00 €

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ilvesheim, 20. April 2011

Der Bürgermeister, Andreas Metz

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

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