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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 27.09.2012

Artikel vom 04.10.2012

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 26.07.2012:

1.1 Personalangelegenheit - Beendigung der Ausbildung des Azubi zum Fachangestellten für Bäderbetriebe; Beschluss.

Beschluss:
Der Auszubildende zum Fachangestellten für Bäderbetriebe wird nach erfolgreich bestandener Ausbildungsprüfung als Fachangestellter für Bäderbetriebe bei der Gemeinde Ilvesheim befristet weiterbeschäftigt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2 Ankauf von Außenbereichsflächen im Eigentum der MVV Energie AG – h i e r – Sachstandsbericht und Alternativangebot; Aussprache/Beschluss.

Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, Außenbereichsflächen nördlich des Mahrgrunds (Flächen ehemaliger Wassergewinnung) von der MVV anzupachten oder anzukaufen.

Der Beschluss wurde mit 18 Ja- Stimmen und 1 Nein- Stimme gefasst.

2. Antrag der SPD-Fraktion vom 03.04.2012, zum Thema Klimaschutz; Beschluss.

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Gemeinde Ilvesheim tritt dem „Klima-Bündnis“ bei.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein integriertes Klimaschutzkonzept für Ilvesheim nach den Förderrichtlinien des Bundesumweltministeriums erstellen zu lassen.
Nach Vorliegen des Klimaschutzkonzeptes:
3. Es wird ein Runder Tisch „Energie“ unter externer Moderation eingerichtet mit dem Ziel, Ilvesheim zur energieautarken Gemeinde zu entwickeln.

Der Antrag der SPD-Fraktion steht nach § 34 GemO zum Beschluss.

Die SPD- Fraktion hat ihren Antrag in den Punkten 2 und 3 zurückgezogen.

Der Beschluss über Punkt 1 des Antrages wurde einstimmig gefasst.


3. Stellungnahme der Gemeinde Ilvesheim zum Maßnahmenplan Straße des Generalverkehrsplans; Beschluss.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Führung zweier Landesstraßen, der L 538 und der L 542, mitten durch unseren Ort für unsere Bevölkerung eine große Bürde und Belastung darstellt. Diese hoch frequentierten Straßen zählen seit Jahren zu den am meisten belasteten Ortsdurchfahrten in Baden-Württemberg. Im bereits erwähnten Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Infrastrukturergänzungen im Bereich der Landesstraßen sich auf „dringliche und ökologisch vertretbare Maßnahmen mit hoher Entlastungsfunktion für die Bevölkerung“ konzentrieren sollen.

2. Der Gemeinderat kritisiert die Kriterien, nach denen jetzt die Prioritätenliste zum Maßnahmenplan erstellt wurde, aus Sicht der Gemeinde Ilvesheim als mangelhaft und intransparent. Es fehlt als Kriterium gänzlich die Tatsache, ob eine Baumaßnahme bereits planfestgestellt ist, oder nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass alle zehn genannten Kriterien gleich gewichtet wurden und dem wirtschaftlichen Wert einer Straße die gleiche Wertigkeit wie der Entlastung für Mensch und Umwelt zugemessen wird.

3. Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim fordert die Aufnahme des Neubaus der seit dem Jahr 2008 in beiden Teilabschnitten planfestgestellten L 597 mit Brücke zwischen Neckarhausen und Ladenburg in den Maßnahmenplan Landesstraßen für die Fortschreibung des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg und einen rechtzeitigen Baubeginn innerhalb der Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.

Es wurde zunächst einstimmig beschlossen, die drei Punkte getrennt abzustimmen.

Der Beschluss zu Punkt 1 wurde einstimmig gefasst.
Der Beschluss zu Punkt 2 wurde einstimmig gefasst.
Der Beschluss zu Punkt 3 wurde mit 13 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.

4. Auslaufen des Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet von Ilvesheim am 31.12.2014
hier: Bekanntgabe über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages nach § 46 Abs. 3 EnWG; Beschluss

Beschluss:

Im Verlauf des Monats Dezember 2012 erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger die im Sachverhalt genannte Bekanntmachung über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Turnuswechsel der Wasserzähler im Jahr 2012,
hier: Vollständige Fremdvergabe des Wasserzähleraustauschs und Genehmigung der dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben; Beschluss

Beschluss:
Die MVV Energie AG, Mannheim wird auf Grundlage ihres Angebots vom 08.02.2012 mit dem vollständigen Austausch des turnusmäßigen Wechsels der Wasserzähler im Jahr 2012 beauftragt (sog. "Massenmehrung").
Die Abrechnung mit dem Auftragnehmer erfolgt auf Basis der tatsächlich gewechselten Zähler.

Die dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich bis zu 15.000 Euro/netto werden nach § 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 Ziffer 3.2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ilvesheim und den §§ 3 und 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Abwassersammlersanierung auf Grund der Eigenkontrollverordnung; hier: Vergabe der Sanierungsarbeiten an die Fa. Achatz GmbH, Mannheim; Beschluss.

Beschluss:
Mit der Kanalsanierung in der Stettiner Straße wird die Fa. Achatz GmbH, Mannheim zum geprüften Angebotspreis i.H.v. € 48.034,93 brutto beauftragt. Die Sanierung erfolgt im sogenannten „Hächler“-Verfahren.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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