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Bekanntgabe Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 22.11.2012

Artikel vom 27.11.2012

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 25.10.2012:

1.1 Erneuerung der Kanalbrücke im Zuge der L 538; hier: Vereinbarung der Kostenbeteiligung der Gemeinde, Beschluss.

Beschluss:
Der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Ilvesheim über die Kostenbeteiligung der Gemeinde beim Ersatzneubau der Kanalbrücke im Zuge der L 538 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2 Personalangelegenheit; hier: Probezeitkündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Fachangestellten für Bäderbetriebe; Beschluss.

Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Probezeitkündigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fachangestellten für Bäderbetriebe auszusprechen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.3 Sanierungsverfahren „Nördlich des Kanals“; hier: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim und einem Grundstückseigentümer in der Haydnstraße; Beschluss.

Beschluss:
Der Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim – vertreten durch Herrn Bürgermeister Metz – und einem Grundstückseigentümer in der Haydnstraße wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.4 Sanierungsverfahren „Nördlich des Kanals“; hier: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim und einer Eigentümerin in der Scheffelstraße; Beschluss.

Beschluss:
Der Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim – vertreten durch Herrn Bürgermeister Metz – und einer Eigentümerin in der Scheffelstraße wird zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


2. Bürgerversammlung am 29.11.2012 ; Beschluss.

Beschluss:
2.1 Die Bürgerversammlung findet am 29.11.2012 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle statt.

2.2 Die Tagesordnung dieser Bürgerversammlung beinhaltet die folgenden Punkte:
- Friedhöfe und gärtnergepflegtes Grabfeld
- Umgestaltung Schloßfeld
- Umgestaltung Freibad als Einstieg in die Diskussion um die Zukunft der beiden
Bäder
- Sachstand Sanierungsgebiet Ilvesheim Nord
- Homepage und Logo der Gemeinde Ilvesheim
- Kinderbetreuung/Ausbau/Finanzierung inklusive Ferienbetreuung/Kernzeit

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

3. Satzung der Gemeinde Ilvesheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 10.04.1987 in der Fassung der Euro-Anpassungs-Satzung vom 22.11.2001; hier: Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 14.02.12 auf Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit; Beschluss.

Beschlüsse:

1. Zunächst wurde beschlossen über die einzelnen Ziffern des am 22.11.12 geänderten Antrages der Freien Wähler und über die Wahlhelferentschädigung getrennt abzustimmen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Der am 22.11.12 geänderte Antrag der Fraktion Freie Wähler wird bzgl. der einzelnen Ziffern zur Abstimmung gestellt:
Ziffern 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5 des geänderten Antrages der Freien Wähler wurden mit 10 Ja- Stimmen und 7 Nein- Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen; Ziffer 1.4 mit 12 Ja- Stimmen und 5 Nein- Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

3. Der Beschluss über die Wahlhelferentschädigung in 1.6 der Satzung der Gemeinde Ilvesheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde mit 17 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.

4. Daraus ergibt sich folgende Fassung der geänderten und neugefassten „Satzung der Gemeinde Ilvesheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“:

Satzung der Gemeinde Ilvesheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. November 2012 folgende

S a t z u n g
beschlossen:

§ 1

1. Es erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes:
 
1.1die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats für die Teilnahme
an Gemeinderatssitzungen und Fraktionsbesprechungen monatlich
90,00 €
1.2die Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen
zusätzlich zu dem Betrag nach Ziff. 1.1 monatlich
90,00 €
1.3die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats für die Teilnahme
an Ausschusssitzungen pro Sitzung
30,00 €
1.4der Stellvertreter des Bürgermeisters
a) für jeden Tag der Vertretung
b) für stundenweise Vertretung je angefangene Stunde
höchstens jedoch

75,00 €
15,00 €
60,00 €
1.5die Gemeinderäte bei Ausübung einer nicht unter Ziff. 1.1 und 1.3 fallenden ehrenamtlichen Tätigkeiten im Ort und am gleichen
Tag und die sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger bei Tätigkeit im Ort und am gleichen Tag
von acht oder mehr Stunden
von weniger als acht und mehr als vier Stunden
von weniger als vier Stunden



60,00 €
40,00 €
20,00 €
1.6die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Abstimmungshelfer für ihre Tätigkeit bei Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Volksabstimmungen als Zehrgeld pauschal
30,00 €
2.

Bei Berechnung des Zeitaufwandes nach Ziffer 1.5 wird zu der für die tatsächliche Dienstverrichtung erforderlichen Zeit noch je 1 Stunde vor Beginn und nach Beendigung des amtlichen Dienstgeschäfts hinzugerechnet. 

§ 2
Bei auswärtiger Tätigkeit wird neben der Entschädigung nach § 1 Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung gewährt.

§ 3
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 10. April 1987 in Verbindung mit ihrer Änderung in Art. 2 der Euro-Anpassungs-Satzung vom 22.11.2001 außer Kraft.

Ilvesheim, den 22.11.2012
Der Bürgermeister
Andreas Metz

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Die Satzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht.

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen