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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 21.03.2013

Artikel vom 08.04.2013

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefaßter Beschlüsse aus GR- Sitzung am 28.02.2013:

1.1 Sanierungsverfahren Feudenheimer Straße/nördlich des Kanals; hier: Durchführung eines beschränkten Investorenauswahlverfahrens zur Entwicklung zweier Grundstücke in der Feudenheimer Straße in Ilvesheim; Beschluß.
Beschluß:
„Der Verkauf zweier gemeindeeigener Grundstücke in der Feudenheimer Straße erfolgt aufgrund des von Regioplan ausgearbeiteten Beschränkten Investorenauswahlverfahrens.“

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.


1.2 Antrag einer Erzieherin in Vollzeit im kommunalen Kindergarten auf Verringerung der Wochenarbeitszeit nach dem TzBfG; Beschluß.

Beschluß:
„Dem Antrag einer Erzieherin auf Reduzierung ihrer Wochenarbeitszeit von 39 auf 30 Stunden nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz mit Wirkung ab 01.04.2013 wird zugestimmt.
Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt an 5 Präsenztagen unter Berücksichtigung des Personalbedarfs während der jeweiligen Hauptbetreuungszeiten mit den entsprechenden Dienstplänen im kommunalen Kindergarten.“

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.


1.3 Befristete Einstellung einer Auszubildenden im kommunalen Kindergarten nach Abschluss der Erzieherinnenausbildung; Beschluß.

Beschluß:
„Eine Auszubildende im kommunalen Kindergarten wird nach erfolgreich absolvierter Prüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin zum 01.08.2013 als Erzieherin in Vollzeit eingestellt.
Die Einstellung erfolgt befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 in Abhängigkeit zur weiteren Betreuungsbedarfsentwicklung in unserer Einrichtung.“

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.


1.4 Antrag einer vollbeschäftigten Erzieherin auf befristete Reduzierung der Wochenarbeitszeit; Beschluß.

Beschluß:

„Dem Antrag einer Erzieherin auf eine befristete Reduzierung ihrer Wochenarbeitszeit von 39 auf 30 Stunden nach § 11 TVöD mit Wirkung ab 01.04.2013 wird zugestimmt. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt an 5 Präsenztagen.
Die Ausgestaltung der Einsatzzeiten ist unter Beachtung der besonderen persönlichen Situation der Mitarbeiterin bei der jeweiligen vom Betreuungsbedarf im kommunalen Kindergarten abhängigen Dienstplanfestlegung durch die Kindergartenleitung in Absprache mit der Beschäftigten zu berücksichtigen.“

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.


2. Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten; Beschluß.

Beschluß:
„Zur Wahl von Herrn Elmar Bourdon zum Feuerwehrkommandanten wird die Zustimmung gegeben.“

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


3. Erweiterung der Friedrich Ebert-Schule durch einen Anbau – h i e r – Festlegung des Raumbedarfs; Beschluß.

Beschluß:

  1. Dem Raumprogramm für die Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule durch einen Anbau wird zugestimmt, es stellt sich wie folgt dar:


Raumbedarf Neubau/Anbau (mit multifunktionaler bzw. Mehrfachnutzung von Räumen)

  • 6 Klassenzimmer
  • 1 großer Multifunktionsraum teilbar (Musik, Theater, Vorträge, größere Eltern- bzw. Infoabende, Projektarbeit und Präsentationen – könnte eventuell auch für außerschulische Veranstaltungen mit Küchenbenutzung vermietet werden)
  • 1 Küche mit 2 bis 3 Kochstellen (Nähe Multifunktionsraum)
  • 1 Kreativ- bzw. Experimentierraum (Kunst, Werken, Handarbeit,
    Experimente)
  • pro Etage 1 bis 2 Differenzierungsräume (mind. jedoch 3 Räume)
  • 1 größerer Besprechungsraum (10-15 Personen)
  • 1 Sozialraum für Hausmeister und Reinigungspersonal
  • 1 Raum für Reinigungsmaterial (Sicherheitsaspekte)
    Materialien des Hausmeisters
  • Lagerräume für Lehr- und Lernmittel (Karten, Materialien, Schülerbücher, Papierlager, ...)

 

  1. Der Raumbedarf orientiert sich an der Kostenschätzung von Herrn Architekt Reiser, (die auszugsweise nochmals der Anlage beigefügt ist) und dem o.a. Nutzungskonzept zur Kostenschätzung und hat sich an die entsprechende Kubatur anzupassen.


Der Beschluß wurde mehrheitlich mit 10 Ja- Stimmen und 4 Enthaltungen gefaßt.

4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2013; hier: Abschließende Beratung und Satzungserlaß/Beschlußfassung.


Beschluß:

  1. Dem Haushaltsentwurf 2013 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO beschlossen.
  2. Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2012 – 2016 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.


Der Beschluß wurde mehrheitlich mit 14 Ja- Stimmen und 1 Nein- Stimme gefaßt.

5. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2013; hier: Abschließende Beratung und Feststellung.


Beschluß:

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2013, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO - wie folgt festgestellt:


1. In den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 1.518.825 €
davon entfallen
auf den Erfolgsplan 843.625 €
auf den Vermögensplan 675.200 €
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
aufnahmen für Investitionen (Kreditermäch-
tigung) in Höhe von 493.000 €
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
tigungen in Höhe von 55.250 €
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe
von 250.000 €

  1. Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2012 – 2016 wird zur Kenntnis genommen.


Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.


6. Klimaschutz Ilvesheim - hier- Teilnahme am Förderprogramm des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes/ Klimaschutzteilkonzeptes; Beschluß.

Beschluß:
1. Die Gemeinde Ilvesheim wird ein Klimaschutzkonzept/ Klimaschutzteilkonzept erstellen und am Förderprogramm Klimaschutztechnologien teilnehmen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

7. Initiative zum Anlass des 50. Jahrestages des Elysee-Vertrages; Beschluß.

Beschluß:

  1. Wir erwidern den Aufruf der französischen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (AFCCRE) vom 22. Januar 2013.
  2. Wir nutzen die Gelegenheit der Feierlichkeiten im Jahr 2013 anlässlich des 50. Jahrestages des Elysee-Vertrages, um uns unsere Verbundenheit mit der deutsch­-französischen Freundschaft sowie mit der Partnerschaft mit Chécy erneut in Erinnerung zu rufen. Des Weiteren möchten wir unsere Verpflichtungen, die wir am 18.01.1994 gemeinsam durch die Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages, der unsere beiden Länder eint, eingegangen sind, erneut bestätigen.
  3. Wir verpflichten uns zu gemeinsamen Aktivitäten, mit dem Ziel den Partner durch steten Austausch und auf Basis der Gegenseitigkeit besser kennenzulernen, um somit gemeinsam zur Erschaffung einer europäischen Bürgerschaft auf Grundlage der Toleranz und der Solidarität beizutragen.
  4. Wir bemühen uns, ein breites Spektrum der Bevölkerung mehr und besser einzubinden; insbesondere die jüngsten unserer Mitbürger/innen, sowie lokale Akteure, wie z.B. aus dem Bereich Wirtschaft, Unternehmen oder Bildung, um so den offenen Geist, der Partnerschaften anheim ist, zu bewahren.
  5. Wir drücken unsere Anerkennung für die Unterstützung des Deutsch­-Französischen Jugendwerkes aus, das durch den Elysee-Vertrag gegründet wurde, und begrüßen diese. Das DFJW hat die deutsch-französische Zusammenarbeit stets unterstützt und die Begegnung Millionen Jugendlicher unserer beiden Länder gefördert, insbesondere im Rahmen von Städtepartnerschaften. Wir fordern, dass die Beiträge der Regierungen zum Etat des DFJW, die seit seiner Gründung unverändert geblieben sind, neu bewertet werden, um es ihm zu ermöglichen seine Arbeit für die junge Generation weiterzuführen und zu intensivieren, sodass wir ihr das Erbe unserer gemeinsamen deutsch-französischen Geschichte vermachen können.
  6. In einem Kontext der mehr und mehr zu einer Distanzierung der Bürgerinnen und Bürger zum „Projekt Europa" führt, fordern wir die Erhaltung und Weiterentwicklung der europäischen Werkzeuge, insbesondere des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger", das Städtepartnerschaften in ihrer ganzen Vielfalt unterstützt. Im Jahr 2013, dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger, scheint es uns mehr als zuvor unabdingbar, dass Städte und Gemeinden aller Größen die Möglichkeit haben, weiterhin an diesen Programmen teilzunehmen und so die europäische Dimension ihres Austausches zu vertiefen.
  7. Wir sind uns dessen bewusst, dass die deutsch-französische Freundschaft - obgleich privilegiert - keine Exklusivität darstellen darf, und betonen die Notwendigkeit, uns in unserem Austausch anderen europäischen Partnern gegenüber zu öffnen, sowie gemeinsame Projekte mit Partnern in Entwicklungsländern zu entwerfen, um unseren deutsch-französischen Partnerschaften eine gewinnbringende europäische Dimension des Dialoges und der Solidarität zu geben.
  8. Wir möchten in unseren Partnerschaften neue Themen aufgreifen, die mit den Herausforderungen, an denen unsere Gebiete heute wachsen können, verbunden sind. In diesem Sinne verpflichten wir uns dazu, mit unseren Partnern im Rahmen von formalen Projekten zusammenzuarbeiten, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Demografie und nachhaltige Entwicklung, um unsere Erfahrungen in diesen Gebieten auszutauschen und unsere Aktivitäten zu verbessern.
  9. Im Rahmen der Weiterführung des vorliegenden Beschlusses möchten wir, in Zusammenarbeit mit unserem Partner, Initiativen anlässlich der Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Elysee-Vertrages, und zu Ehren des lebendigen Charakters der Partnerschaft zwischen unseren beiden Ländern, ins Leben rufen.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

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