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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag 18.07.2013

Artikel vom 23.07.2013

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 20.06.2013

1.1 Resterschließung des Baugebiets Mahrgrund II (Heinrich-Vetter-Ring)- h i e r – Abschluss eines städtebaulichen Regelung; Beschluss.

Der Städtebaulichen Regelung zur Erschließung des Erschließungsabschnitts „Heinrich-Vetter-Ring“ im Baugebiet „Mahrgrund II“ zwischen der Gemeinde Ilvesheim und der Heinrich-Vetter-Stiftung wird wie in der Anlage 1 und 2 dargestellt zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2 Personalangelegenheit - hier - Unbefristete Einstellung einer/eines Verwaltungsfachangestellten in Vollzeit als Springer/in für die Kernverwaltung; Beschluss

Der unbefristeten Einstellung eines Verwaltungsfachangestellten in Vollzeit als Springer für die Kernverwaltung spätestens ab 01.10.2013 wird zugestimmt.
Sollte der Kandidat das Einstellungsangebot der Gemeinde nicht annehmen, sind Ersatzkandidaten benannt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Errichtung eines Spielplatzes für Kinder unter 6 Jahren im Baugebiet Mahrgrund II; Beschluss.

„Die Fraktion der Freien Wähler Ilvesheim beantragt, der Gemeinderat möge beschließen: Die Gemeinde Ilvesheim schafft im Grünzug im Neubaugebiet Mahrgrund II Spielgelegenheiten für Kinder unter sechs Jahren.“

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

3. Antrag der CDU-Fraktion auf Information der Bevölkerung zum Schutz von Flora und Fauna im Gemeindegebiet Ilvesheim; Beschluss.

„ Der Gemeinderat möge beschließen, Informationstafeln im Gemeindegebiet aufzustellen. Die Informationsgehalte und Standorte sollen in einem Konzept zuvor festgelegt und mit Fachleuten diskutiert werden.“

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

4. Antrag der CDU-Fraktion auf Erhöhung der Wochenstunden des Ordnungsdienstes; Beschluss.

„Der Gemeinderat möge beschließen, die Stunden des Ordnungsdienstes von momentan 20 Wochenstunden auf 28 Wochenstunden zu erhöhen und durch Stellen entsprechend vollumfänglich zu besetzen.“

Der Antrag wurde mit 8 Ja- Stimmen und 11 Nein- Stimmen abgelehnt.

5. Weiterentwicklung der Werkrealschule Unterer Neckar zur Ganztagesschule; Beschluss

  1. Die Gemeinde Ilvesheim nimmt die Weiterentwicklung der Werkrealschule Unterer Neckar zur Ganztagesschule zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Gemeinde Ilvesheim beteiligt sich nach den vertraglichen Regelungen an den Investitionskosten, welche über die jährlichen Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung in die laufenden Betriebskosten einfließen.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Jahresabschluss der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2012
hier: Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt; Beschluss.

Die in den beiden Anlagen genannten Haushaltsausgabereste werden im Vermögens- und im Verwaltungshaushalt 2012 gebildet und in der Jahresrechnung für 2012 ausgewiesen.

Die Anlagen sind dem Protokoll als Bestandteil zu diesem TOP im Niederschriftenbuch beizufügen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

7. Lärmaktionsplan gem. §§ 47a – 47e BImSchG; Aufstellungsbeschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d BImschG und
  2. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ladenburg wird beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Aufstellung eines gemeinsamen Lärmaktionsplans einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

8. Verkürzung der Sperrzeit für Außenbewirtschaftung; Beschluss.

Die Gemeinde Ilvesheim möchte die Außenbewirtschaftung in der Zeit vom 1. Mai bis 03.Oktober eines jeden Jahres bis 23.00 Uhr zuzulassen. Es ergeht daher folgende

Rechtsverordnung der Gemeinde Ilvesheim zur Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten


Aufgrund von § 18 Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. September 2007 (BGBl. I S. 2246), in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 18. Februar 1991 (GBl. S. 195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. November 2009 (GBl. S. 671) und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 18. Juli 2013 folgende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1
Bei Schank- und/oder Speisewirtschaften sowie bei öffentlichen Vergnügungsstätten
wird die Sperrzeit für die Betriebsflächen, die sich im Freien (Wirtschaftsgärten, Vorgärten, Veranden, Terrassen, Freisitze auf Plätzen und Gehwegsflächen und ähnliche Flächen) oder in fliegenden Bauten befinden, auf 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr festgesetzt.

§ 2
Die in § 1 genannte Außenbewirtschaftung darf nur in der Zeit vom 01.05. bis 03.10.
eines jeden Jahres erfolgen.

§ 3
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

9. Erlass einer Verordnung zur Verlängerung der Sperrzeit während der Kerwe (23. bis 26. August 2013); Beschluss.

Anlässlich der diesjährigen Kerwe wird nachfolgende Rechtsverordnung zur Regelung der Sperrzeit erlassen.

Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis

Rechtsverordnung über die Sperrzeit

(Sperrzeitverordnung)
Aufgrund von § 18 Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. September 2007 (BGBl. I S. 2246), in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 18. Februar 1991 (GBl. S. 195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. November 2009 (GBl. S. 671) und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185) hat der Gemeinderat am 26. Juli 2012 folgende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1
Anlässlich der diesjährigen Ilvesheimer Kerwe vom 23. August 2013 bis 26. August 2013 wird der Beginn der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf 01.00 Uhr festgesetzt. Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Freien wird die Sperrzeit wie folgt festgesetzt:
Freitag, den 23. August bis einschließlich Samstag, den 24. August: 0.30 Uhr, Sonntag, den 25. August 23.00 Uhr und Montag, den 26. August 22.30 Uhr.

§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Rechtsverordnung tritt am Mittwoch, dem 28. August 2013 außer Kraft.

Ilvesheim, den
M E T Z
(Bürgermeister)


Der Beschluss wurde mit 18 Ja- Stimmen und 1 Nein- Stimme gefasst.


10. Verkaufsoffener Sonntag am 25.08.2013, anlässlich der Ilvesheimer Insel-Kerwe vom 23.08. bis 26.08.2013; hier: Antrag des Bundes der Selbständigen auf Erlass einer Rechtsverordnung; Beschluss.
Beschluss: Dem Antrag des Bundes der Selbständigen auf Erlass einer Rechtsverordnung wird zugestimmt. Die erforderliche Rechtsverordnung wird erlassen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

11. Bauvorhaben Kanalsanierung „Im Mahrgrund“ und „Hauptstraße“; hier: Übertragung der Vergabebeschlüsse auf den Technischen Ausschuss; Beschluss.

Für die Baumaßnahme Kanalsanierung „Im Mahrgrund“ und „Hauptstraße“ wird die Vergabe der einzelnen Gewerke auch bei Überschreitung der entsprechenden Wertgrenze von 60.000,-- € auf den Technischen Ausschuss unter folgenden Voraussetzungen übertragen:

  • Das Submissionsergebnis liegt innerhalb der Kostenschätzung bzw. trägt nicht zu einer Gefährdung der Budgetwahrung bei.
  • Die Vergabe kann dadurch früher erfolgen bzw. die Vergabe im GR würde eine zeitliche Verzögerung bedeuten.


Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen