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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 06.02.2014

Artikel vom 11.02.2014

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 16.12.2013:

1.1 Sanierungsverfahren „Nördlich des Kanals“; hier: Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim und Eigentümern eines Anwesens in der Uhlandstraße, Ilvesheim; Beschluss.

Beschluss: Der Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ilvesheim – vertreten durch Herrn Bürgermeister Metz – und den Eigentümern des Anwesens in der Uhlandstraße, Ilvesheim, wird zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2. Veräußerung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße; hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.98 in der Fassung der Änderung vom 22.12.98; Beschluss.

Beschluss:
1.) Einer Veräußerung des im Sachverhalt genannten Wohnungserbbaurechts, Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße, wird gem. § 5 Satz 1 des Erbbauvertrages zugestimmt.
2.) Die Gemeinde Ilvesheim stimmt als Grundstückseigentümerin der beantragten Belastung des Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 2905/1, Goethestraße, zu.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2 .Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2014; hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass/Beschlussfassung

  1. Dem Haushaltsentwurf 2014 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 in der Fassung des dem Protokoll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO beschlossen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gefasst.

  1. Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2013 – 2017 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

Der Finanzplan wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Hinweis der Verwaltung: Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ilvesheim mit Haushaltsplan erfolgt nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.


3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014; hier: Abschließende Beratung und Festsetzung

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO - wie folgt festgestellt:


1. In den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 1.393.335 €
davon entfallen
auf den Erfolgsplan 844.630 €
auf den Vermögensplan 548.705 €
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 420.000 €
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 250.000 €

Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2013 – 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Hinweis der Verwaltung: Die Veröffentlichung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim erfolgt nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.

4. Haushalt der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2014; Abschließende Beratung und Feststellung

Dem Haushaltsentwurf der Gemeindestiftung Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim für das Jahr 2014 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und der Haushaltsplan für das Jahr 2014 wird in der Fassung des der Niederschrift als Bestandteil beigefügten Entwurfs festgestellt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Hinweis der Verwaltung: Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Gemeindestiftung Altenwohn- u. Pflegeheim Ilvesheim erfolgt nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde.

5. Erweiterung/Neuanlegung des anonymen Urnengrabfeldes auf dem Friedhof Ilvesheim-Nord; Beschluss

1. Der Auftrag an die Fa. Fülbier, Gartengestaltung und Landschaftsbau, Ilvesheim gem. obigem Sachverhalt und die Abrechnungssumme in Höhe von 6.656,03 Euro werden nachträglich genehmigt.

2. Mit der Lieferung, den Fundamentierungs- und Verlegearbeiten für den Granitblock zur Schaffung einer Ablagemöglicheit wird Herr Detlef Kleineidam, Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Ilvesheim, auf Grundlage seines Angebots vom 12.11.2013 beauftragt (Angebotssumme 4.165,00 Euro/brutto).

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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