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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 28.01.2016

Artikel vom 02.02.2016
  1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 14.12.2015

1.1 Veräußerung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße 4
hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.1998 in der Fassung der Änderung vom 22.12.1998;
Beschluss.
Beschlussvorschlag:

  1. Einer Veräußerung des im Sachverhalt genannten Wohnungserbbaurechts, Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße 4 wird gem. § 5 Satz 1 des Erbbauvertrages zugestimmt.
  1. Die Gemeinde Ilvesheim stimmt als Grundstückseigentümerin der beantragten Belastung des Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 2905/1, Goethestraße 4 zu.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

2. Erlass einer Satzung über die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen in Unterkünften der Gemeinde Ilvesheim (Obdachlosensatzung); Beschluss.
Beschlussvorschlag:

  1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Kalkulation (Anlage Nr. 02) für die flächenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat (in Euro/m²) und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat (in Euro/Person) wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge hierzu zugestimmt.
  2. Auf Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt:

Flächenbezogene Benutzungsgebühr für Unterkunft pro Kalendermonat (in Euro je m² Wohnfläche): 6,75 Euro/m²
Personenbezogene Nebenkostenpauschale pro Kalendermonat (in Euro je Person):
90,00 Euro/Person

  1. Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird in der als Anlage Nr. 01 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst
Der Satzungstext wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


3. Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule
hier: Vergabe der Stahlbau-, Tischlerarbeiten und Trennwände; Beschluss
Beschlussvorschlag:
1 Die Stahlbauarbeiten werden an die Firma Hestermann GmbH, Mosbach, zum Preis von € 14.353,54, auf Basis des Angebots vom 11. Januar 2016 vergeben.
2 Die Tischlerarbeiten werden an die Firma Braun GmbH, Römerberg, zum Preis von € 15.368,90, auf Basis des Angebots vom 11. Januar 2016 vergeben.
3 Die Lieferung und Montage der flexiblen Trennwände wird an die Firma Herrwerth, Mannheim, zum Preis von € 14.922,60, auf Basis des Angebots vom 12.01.2016 vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst


4 Antrag der SPD-Fraktion auf die Erstellung einer Plakatierungsrichtline für die Gemeinde Ilvesheim; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat berät über § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim, mit dem Ziel, eine Richtlinie über das Plakatieren zu erarbeiten.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Errichtung eines Kombibades – h i e r – Beauftragung der Kanzlei AMS Rechtsanwälte aus Schriesheim mit der vergaberechtlichen Betreuung; Beschluss.

Beschlussvorschlag:

Mit der vergaberechtlichen Betreuung der Gemeinde bei der Planerauswahl für das Projekt „Neubau eines Kombibades“ wird die Kanzlei AMS Rechtsanwälte aus Schriesheim beauftragt. Grundlage für die Beauftragung ist das Honorarangebot vom 23. 12. 2015 i.H.v. 16.500,-- € netto.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen