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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 23.03.2016

Artikel vom 30.03.2016

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR- Sitzung am 18.02.2016
1.1 Belastung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/1, Goethestraße 4
hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.1998 in der Fassung der Änderung vom 22.12.1998; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ilvesheim stimmt als Grundstückseigentümerin der beantragten Be-lastung des Erbbaugrundstücks Flst. Nr. 2905/1, Goethestr. 4 zu.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2016;
hier: Abschließende Beratung und Satzungserlass/Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Dem Haushaltsentwurf 2016 mit den gesetzlichen Anlagen wird zugestimmt und die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 in der Fassung des dem Proto-koll als Bestandteil beigefügten Entwurfs wird aufgrund von § 79 GemO be-schlossen.

2. Der nach § 85 Abs.4 GemO aufgestellte Finanzplan für die Jahre 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.

3. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2016; hier: Abschließende Beratung und Feststellung
Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirt-schaftsjahr 2016, der in der Entwurfsfassung dem Protokoll als Bestandteil beigefügt ist, wird aufgrund von § 14 EigBG, der §§ 1 - 4 EigBVO i.V.m. den §§ 79 ff und 96 GemO wie folgt festgestellt:
1. In den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 1.760.850 €
davon entfallen
auf den Erfolgsplan 957.025 €
auf den Vermögensplan 803.825 €
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 582.100 €
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 400.000 €
2. Der Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung (nach § 4 EigBVO) für den Zeitraum 2015 – 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst

5. Antrag der CDU-Fraktion auf Veränderung der im Schulwegeplan verzeichneten Straßenüberquerung im Bereich der Kreuzung Goethestraße/ Dresdener Straße; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, sich mit der zuständi-gen Straßenverkehrsbehörde ins Benehmen zu setzen, um die folgenden Anliegen umsetzen zu können:
Veränderung der im Schulwegeplan verzeichneten Straßenüberquerung in der Goethestraße im Bereich Kreuzung Dresdener Straße, durch eine Maßnahme, die das Straßenverkehrsamt als zulässig ansieht, z.B.:
a. Querungshilfe (wie zuletzt in der Seckenheimer Straße installiert),
b. Verkehrsberuhigende Maßnahmen, insbesondere Anbringen von Schwellen oder eine Verschwenkung der Straße,
c. Errichtung eines Fußgängerüberwegs, alternativ bessere Beleuchtung und zusätzliche Warnschilder, ggf. auch aufblinkende Warnschilder.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

6. Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion der Freien Wähler Ilvesheim e.V. auf Anhebung der Temperatur in der Mehrzweckhalle auf konstant 18°C bei Trainings-stunden der SpVgg 03 Ilvesheim; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeverwaltung soll dafür Sorge tragen, dass die Mehrzweckhalle während der Heizperiode in den von der Spielvereinigung an-gemieteten Trainingszeiten konstant eine Temperatur von 18° C aufweist.
Der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ge-fasst.

7. Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rahmen von Um-bau- und Sanierungsarbeiten an versorgungstechnischen Anlagen im Bereich der Uferstraße/Am Leinpfad; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Rahmen des Umbaus und Sanie-rungsarbeiten bezüglich versorgungstechnischer Anlagen im Bereich der Uferstra-ße/Am Leinpfad wird wie im Sachverhalt dargestellt zugestimmt.
Der Einnahmeansatz bei der Fipo 2.8810.340000-001 „Verkauf/Erwerb von Ge-meindewohnhäusern/-grundstücken in Höhe von 306.000 Euro wird um die um die Ausgaben für die Verlegung der Trafostation (rd. 38.000 Euro) reduziert.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

8. Erneuerung der Trinkwasserleitung im Schloßfeld; hier: Vergabe der Rohrverle-gearbeiten; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Sanierung der Trinkwasserleitung im Umfeld der alla-Hopp! – Anlage wird auf Basis des Angebots vom 15.02.2016 an die Firma Rapp zum Preis von € 43.445,02 € vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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