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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 30.06.2016

Artikel vom 05.07.2016

1. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 02.06.2016


1.1 Personalangelegenheit - hier befristete Aufstockung des Beschäftigungsumfangs der Sozialpädagogin; Beschluss.
Beschlussvorschlag
Mit Wirkung ab 01.06.2016 wird die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit der Sozialpädagogin in Teilzeit, für die intensive Aufbau- und Umsetzungsarbeit für die Betreuung und Einbindung der Flüchtlinge auf Vollzeit aufgestockt.

Da zurzeit die weitere Entwicklung in Bereich Flüchtlinge nicht konkret evaluiert werden kann, wird die Aufstockung vorerst, analog zum Förderzeitraum, projektbezogen befristet für 3 Jahre angesetzt. Vor Ablauf des Befristungszeitraums ist dann je nach Sachlage eine endgültige Entscheidung über den Stellenumfang dauerhaft festzulegen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

1.2 Personalangelegenheit - hier - befristete Einstellung einer Bäderfachkraft in Vollzeit für die Freibadsaison 2016; Beschluss.
Beschlussvorschlag durch Wahl:
Der befristeten Einstellung einer Fachangestellten für Bäderbetriebe in Vollzeit für die Freibadsaison 2016 ab 14.05.2016 wird zugestimmt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD.

Der Beschluss wird einstimmig durch Wahl gefasst.

1.3 Personalangelegenheit - hier – befristete Neueinstellung eines/einer Sozialpädagogin/Sozialpädagogen im JUZ; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
1.
Die durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ab Mitte Juli für 10 Monate vakante Stelle im JUZ wird nicht zur befristeten Neubesetzung durch eine/n Sozialpädagogen/-pädagogin für den vorgenannten Zeitraum ausgeschrieben.
Die Vakanzzeit wird projektbezogen mit Honorarkräften oder durch eine BFD-Kraft in Teilzeit mit 20,5 Wochenstunden begleitet.
2.
Für den Zeitraum der Inanspruchnahme von Elternzeit wird der Beschäftigungsumfang einer weiteren Beschäftigten von 20 auf 28 Wochenstunden befristet aufgestockt.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

1.4 Personalangelegenheit - hier Aufstockung des Stundenkontingents einer Mitarbeiterin, FB Hauptamt/Zentrale Dienste; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der Beschäftigungsumfang der Mitarbeiterin in Teilzeit wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt um 3 Stunden dauerhaft auf insgesamt 35 Wochenstunden angehoben.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

1.5 Erbbaurecht Goethestraße 4
hier: Zustimmung der Gemeinde zum Eintritt in den Erbbauvertrag;
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ilvesheim stimmt dem Eintritt eines neuen Berechtigten in den Erbbauvertrag Goethestr. 4 gem. § 5 Satz 1 des Erbbauvertrages zu.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.


2.Erstellung einer Plakatierungsrichtlinie für die Gemeinde Ilvesheim; Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie der Gemeinde Ilvesheim über die temporäre Plakatierung im öffentlichen Raum für Veranstaltungen, zu Wahlen und für die Darstellung politischer Inhalte wird in der als Anlage Nr. 01 beigefügten Fassung und dem vom Gemeinderat eingebrachten Änderungen beschlossen und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Beschluss wird mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.
Der Richtlinientext wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

3.Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans zur Standortsteuerung von Windenergieanlagen durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim- h i e r - Stellungnahme zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Beschluss
Beschlussvorschlag

  1. Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Nachbarschaftsverband wird gebeten, das Verfahren zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan fortzusetzen, um eine regional geordnete Standortsteuerung von Windenergieanlagen abzusichern.
  3. Der Gemeinderat stimmt dem auf Basis der Bürger- und Behördenbeteiligung fortentwickelten Vorschlag für das weitere Vorgehen für die jeweilige eigene Gemarkung zu wie in dieser Vorlage dargestellt zu.
  4. Der Nachbarschaftsverband wird gebeten, die in dieser Vorlage dargestellten fachlichen Grundlagen zu ermitteln und dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

4. Schulferienbetreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule durch die Gemeinde Ilvesheim
hier: Gebührenkalkulation und Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule; Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation für die Betreuung von Kindern in den Schulferien an der Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschreibungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge hierzu zugestimmt.

 

  1. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule wird in der als Anlage Nr. 02 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Der Satzungstext wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

5.Verkaufsoffener Sonntag am 28.08.2016, anlässlich der Ilvesheimer Insel-Kerwe vom 26.08. bis 29.08.2016; Beschluss
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe des vierten Sonntags im August 2016 (28.08.2016) als verkaufsoffener Sonntag wird zugestimmt.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Der Text der Rechtsverordnung wird zu anderer Zeit im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

6.Erlass einer Verordnung zur Verlängerung der Sperrzeit während der Kerwe (26. bis 29. August 2016); Beschluss
Beschlussvorschlag:
Anlässlich der diesjährigen Kerwe wird nachfolgende Rechtsverordnung zur Regelung der Sperrzeit erlassen.

Gemeinde Ilvesheim
Rhein-Neckar-Kreis

Rechtsverordnung über die Sperrzeit
(Sperrzeitverordnung)

Aufgrund von § 18 Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. September 2007 (BGBl. I S. 2246), in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und § 11 der Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 18. Februar 1991 (GBl. S. 195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. November 2009 (GBl. S. 671) und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.Oktober 2015 hat der Gemeinderat am 30. Juni 2016 folgende Rechtsverordnung beschlossen:


§ 1
Anlässlich der diesjährigen Ilvesheimer Kerwe vom 26. August 2016 bis 29. August 2016 wird der Beginn der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten auf 01.00 Uhr festgesetzt. Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Freien wird die Sperrzeit wie folgt festgesetzt:
Freitag, den 26. August bis einschließlich Samstag, den 27. August: 0.30 Uhr, Sonntag, den 28. August 23.00 Uhr und Montag, den 29. August 22.30 Uhr.
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Rechtsverordnung tritt am Mittwoch, dem 31. August 2016 außer Kraft.

M E T Z

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen