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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2016

Artikel vom 02.08.2016

1.Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 30.06.2016

1.1 Veräußerung von Wohnungserbbaurechten, Flst.Nr. 2905/2, Goethestraße 6,
hier: Zustimmung der Gemeinde gem. § 5 des Erbbauvertrages vom 09.12.1998 in der Fassung der Änderung vom 22.12.1998; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Einer Veräußerung des im Sachverhalt genannten Wohnungserbbaurechts, Flst.Nr. 2905/2, Goethestraße 6 wird gem. § 5 Satz 1 des Erbbauvertrages zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2 Personalangelegenheit - hier Antrag eines Beschäftigten auf Verringerung der Wochenarbeitszeit nach dem TzBfG; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Beschäftigten auf Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit von 39 auf 34 Stunden nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz mit Wirkung ab 01.08.2016 wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird der beantragten Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ab 01.08.2016 zugestimmt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Antrag der Gemeinderätin, Frau Helga Zühl-Scheffer, auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zum vorzeitigen Ausscheiden von Frau GRin Helga Zühl-Scheffer aus dem Gemeinderat mit Ablauf des 31.08.2016 gegeben sind.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

3. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren (U3) und Kindergartenkindern (Ü3) in einer örtlichen Einrichtung des freien Trägers Kinderkiste e.V.; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Im Einvernehmen mit dem Betreiber, dem Verein Kinderkiste e.V., wird der gemeinsamen Regelung zur Anpassung der Gebühren in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Heddesheimer Straße und der Goethestraße in der als Anlage Nr. 05 beigefügten Fassung zugestimmt.
Die gemeinsame Regelung tritt am 01.10.2016 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

4. Neufestsetzung der Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens
hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Gebührensatzung ab dem 01.09.2016 bzw. 01.10.2016; Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge bzw. der Gebührensätze zugestimmt.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens wird in der als Anlage Nr. 02 beigefügten Fassung beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft; abweichend hiervon tritt § 5 Abs. 2 („Höhe der Betreuungsgebühren“) zum 01.10.2016 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Gebührensatzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

5. Neufestsetzung der Gebühren für die Betreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim außerhalb der Unterrichtszeit durch die Gemeinde Ilvesheim
hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Gebührensatzung ab dem 01.09.2016; Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorgelegten Gebührenkalkulation für die Betreuung von Kindern an der Friedrich-Ebert-Grundschule in Ilvesheim außerhalb der Unterrichtszeit wird einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Ab-schreibungen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge hierzu zugestimmt.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit wird in der als Anlage Nr. 03 beigefügten Fassung beschlossen und tritt zum 01.09.2016 in Kraft.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die Satzung wird an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

6. Erwerb der Grundausstattung/Möblierung für die Schulkinderbetreuung im ehemaligen Hauptschulgebäude (Haus 3); Beschluss
Beschlussvorschlag:
Den im Sachverhalt genannten Beschaffungen für die Ausstattung der Räume mit Sondernutzung im Obergeschoss im Haus 3 im Gesamtwert von 11.466,91 Euro/brutto wird zugestimmt.
Die dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von aktuell 7.340,72 Euro werden genehmigt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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