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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 23.02.2017

Artikel vom 27.02.2017
1.Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus GR-Sitzung am 19.01.2017 1.1. Personalangelegenheit – hier – befristete Einstellung einer/eines Beschäftigten im kommunalen Ordnungsdienstes als Langzeitkrankheitsvertretung; Beschluss Beschluss:Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wird ein Beschäftigter im Kommunalen Ordnungsdienst in Teilzeit mit 20 Wochenstunden befristet als Langzeitkrankheitsvertretung der derzeitigen Stelleninhaberin, mindestens jedoch für 1 Jahr, eingestellt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 1.2 Personalangelegenheit – hier – Antrag einer Fachangestellten für Bäderbetriebe, auf Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Auflösungsvertrag; Beschluss Beschluss:Der vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Gemeinde Ilvesheim und der Fachangestellten für Bäderbetriebe endet auf Antrag der Beschäftigten in gegenseitigem Einvernehmen durch Auflösungsvertrag mit Ablauf des 31.01.2017. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 1.3 Personalangelegenheit – Stellvertretung Standesamt; Beschluss. Beschluss:1.Der Beschäftigungsumfang der Verhinderungsvertretung wird ab 01.01.2017 befristet für die Dauer der Langzeitkrankheitsvertretung der Hauptstandesbeamtin um 2 Stunden pro Woche aufgestockt.2.Die Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 22 Wochenstunden für die Neubesetzung des Standesamtes wird öffentlich neu ausgeschrieben. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 1.4 Personalangelegenheit – Neueinstellung eines Bauhofmitarbeiters in Vollzeit - Kombistelle; Beschluss Beschluss:Der unbefristeten Neueinstellung eines weiteren Mitarbeiters für den Bauhof in Vollzeit wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt zugestimmt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD.Sollte ein Nachrücken einer Ersatzkandidaten  notwendig  werden, wird der unbefristeten Einstellung eines Ersatzkandidaten, als Mitarbeiter für den Bauhof in Vollzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorbehaltlich der Attestierung der gesundheitlich Eignung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 für den Einsatz in der Freiwilligen Feuerwehr zugestimmt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 1.5 Personalangelegenheit – hier – befristete Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von Beschäftigten zur organisatorischen Unterstützung der 1250 Jahrfeier; Beschluss. Beschluss:Die befristete objektbezogene Anhebung der Wochenarbeitszeit Beschäftigten zur Vorbereitung und Durchführung des Ortsjubiläums im Jahr 2016 wird bis zum vollständigen Abbau der geleisteten Einsatzzeiten fortgesetzt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst  1.6 Einrichtung Pflegestützpunkt – hier Umsetzung der Kooperation in Ilvesheim mit der Sozialpädagogin; Beschluss Beschluss:Das mit  einer Sozialpädagogin begründete Beschäftigungsverhältnis wird mit Wirkung ab 01.01.2017 bis einschließlich 31.03.2017 mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit basierend auf dem Kooperationsvertrag zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis als Pflegestützpunktträger und der Gemeinde Ilvesheim mit 13,5 Stunden befristet unter Beibehaltung der Eingruppierung als Sozialpädagogin fortgeführt. Die Pflegestützpunkttätigkeit der Beschäftigten bei der Gemeinde Ilvesheim wird mit 8 Wochenstunden inkl. aller Arbeitgeberaufwendungen vom Rhein-Neckar-Kreis bezuschusst. Das Beschäftigungsverhältnis endet in gegenseitigem Einvernehmen mit Ablauf des 31.03.2017. Mit Wirkung ab 01.04.2017 entsendet die Stadt Ladenburg ihre als Sozialpädagogin beschäftigte Mitarbeiterin, für einen durchschnittlichen regelmäßigen Wochenstundeneinsatz von 5,5 Stunden für die kommunale Sozialarbeit in Ilvesheim auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unbefristet an die Gemeinde Ilvesheim. Die Gemeinde Ilvesheim verpflichtet sich im Gegenzug als „Entleiher“ zur Übernahme der Arbeitgeberaufwendungen für den vorgenannten wöchentlichen Stundenanteil. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 1.7 Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Ilvesheim- h i e r -: 1. Anmietung eines Mehrfamilienhauses2. Kauf eines Mehrfamilienhauses; Aussprache/Beschluss. Beschluss: 1.            Der Anmietung  eines Mehrfamilienhauses in Ilvesheim wird zugestimmt. Die Anmietung erfolgt zum 01.01.2017 und ist zunächst auf 2 Jahre beschränkt, der Mietvertrag beinhaltet eine Verlängerungsoption um 1 Jahr.2.            Dem Kauf eines Mehrfamilienhaus in Ilvesheim wird zugestimmt.3.            Die erforderlichen Mittel werden im diesjährigen Haushalt entsprechend bereitgestellt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Jahr 2017 hier: Einbringung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung; Beschluss Beschluss:1.    Der Gemeinderat nimmt den in der Sitzung übergebenen Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim 2017 sowie die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.2.    Der Gemeinderat verweist den Verwaltungsentwurf zur  Vorberatung an den Verwaltungsausschuss. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 3. Ergänzung der besonders gekennzeichneten Wege auf Grund der Neuerrichtung der alla hopp!-Anlage; Beschluss. Beschluss:Der Festplatz und der Parkplatz sowie die Zuwege zum Damm und der Weg, der durch die alla hopp-Anlage verläuft, werden hinsichtlich der Anleinpflicht als besonders gekennzeichnete Wege eingestuft und mit entsprechenden Hinweisschildern versehen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst 4.Sanierung des Haltestellenbereiches Schlossstraße 5,
Vorstellung der Planung / des Sanierungsumfangs und  Entscheidung zum Planungsauftrag; Beschluss.Beschluss:Mit den Planungsleistungen für den Umbau der beiden Bushaltstellen im Bereich der Schloßstraße/Rathaus wird das Ingenieurbüro E. Schulz GmbH, Hirschberg, beauftragt. Die für den Umbau erforderlichen Mittel werden im diesjährigen Haushalt bereitgestellt.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst
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