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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 18.05.2017

Artikel vom 23.05.2017
1.Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse aus  GR-Sitzung am 27.04.2017

1.1 Erbbaurecht  hier: Käuflicher Erwerb des Grundstücks; Beschluss
Beschluss
Der Veräußerung des im Sachverhalt genannten Erbbaurechtes wird gem. § 6 Satz 1 des Erbbauvertrages zugestimmt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

1.2 Ankauf eines Gewerbegrundstücks im Mühlkopf durch Gemeinderat Hans-Georg Schoger; Beschluss
Beschluss:
Dem Gemeinderat Hans-Georg Schoger wird eine ernstliche Ermahnung für sein Verhalten bezüglich des Verkaufs des Grundstück Flst. Nr. 4228 im Mühlkopf erteilt.

Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst.

2.Antrag des Gemeinderats, Herrn Dr. Eric Henn, auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat; Beschluss.
Beschluss:
Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zum vorzeitigen Ausscheiden von Herrn GR Dr. Eric Henn aus dem Gemeinderat gegeben sind.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

3. Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB für das Grundstück Flst.Nr. 4228, Im Mühlkopf 19, Ilvesheim; Beschluss.
Beschluss:
Die Gemeinde Ilvesheim übt anlässlich des Verkaufs des Grundstücks Flst.Nr, 4228, Im Mühlkopf 19, Ilvesheim, ihr gesetzlich zustehendes Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB aus.
Das Grundstück wird für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft benötigt. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.

Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.

4. Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung der Grundschüler an der Friedrich-Ebert-Schule; Beschluss.
Beschluss:
1.    Das freiwillige und kostenlose Angebot der Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Kernzeitbetreuung wird ab dem Schuljahr 2017/2018 auf den Zeitrahmen von täglich 14.00 – 16.00 Uhr reduziert.
2.    Die Hausaufgabenbetreuungskräfte werden ab dem Schuljahr 2017/2018 unbefristete mit einer reduzierten Wochenarbeitszeit weiterbeschäftigt.
3.    Die ab September vakanten Betreuungsstunden durch das Ausscheiden einer Beschäftigten werden teilweise auf vorhandenes Personal umverteilt.
4.    Drei Betreuungskräfte werden ab dem Schuljahr 2017/2018 unbefristet mit dem jeweiligen individuellen Beschäftigungsumfang weiterbeschäftigt.
5.    Zur teilweisen Kompensierung der vakanten Betreuungszeiten durch die Verrentung einer Beschäftigten wird ab dem Schuljahr 2017/2018 eine weitere Betreuungskraft in Teilzeit vorerst befristet eingestellt.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

5. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar; Beschluss
Beschluss:
Der Änderung der Verbandssatzung wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt in der Verbandsversammlung der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen und das ihm erteilte Votum abzugeben.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
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