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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 26.10.2017

Artikel vom 06.11.2017
1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 28.09.2017
1.1Personalangelegenheit – befristete Umstrukturierungen im Fachbereich Kämmerei/Kasse der Gemeinde Ilvesheim; Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Der befristeten Aufstockung des Beschäftigungsumfangs einer Beschäftigten in Teilzeit auf 24,5 Wochenstunden für die Kämmerei  befristet für die Mutterschutzfristen sowie die Elternzeit einer weiteren Beschäftigten mit Wirkung ab 01.10.2017 wird zugestimmt.Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.1.2 Personalangelegenheit im komm. Kindergarten; hier: Ablauf der Führung auf Probe der ständigen Stellvertretung der Kindergartenleitung und dauerhafte Übertragung dieser Funktion ab dem 11.10.2017; Beschluss.
Beschlussvorschlag:1.    Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die Beschäftigte seit dem 11.04.2017 als ständige Stellvertretung der Kindergartenleitung bewährt hat und daher die Zeit als Führung auf Probe mit Ablauf des 10.10.2017 endet.2.    Mit Wirkung ab dem 11.10.2017 wird der Beschäftigten die Funktion der ständigen Stellvertretung der Kindergartenleitung dauerhaft übertragen; die Eingruppierung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 1.3 Personalangelegenheit – hier – Neueinstellung einer/eines Sachbearbeiters/ Sachbearbeiterin in Vollzeit projektbezogen befristet für den Fachbereich Hauptamt; BeschlussBeschlussvorschlag: Der projektbezogenen und zeitlich befristeten Einstellung in Vollzeit eines Beschäftigten zum frühestmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt. Die Stelle wird im Fachbereich Hauptamt/Zentrale Dienste angesiedelt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 1.4 Personalangelegenheit – hier – unbefristete Einstellung eines Beschäftigten als Hausmeister / Kombistelle; BeschlussBeschlussvorschlag: Der unbefristeten Neueinstellung eines Beschäftigten im Hausmeisterpool / Kombistelle in Vollzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Attestierung der gesundheitlich Eignung  wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt zugestimmt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD.Sollte ein Nachrücken eines Ersatzkandidaten  notwendig  werden, wird der unbefristeten Einstellung des Ersatzkandidaten als Beschäftigter im Hausmeisterpool / Kombistelle in Vollzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Attestierung der gesundheitlich Eignung   zugestimmt. Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst. 1.5 Pachtvertrag zwischen der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim und der Baden-Württembergischen Johanniter gGmbH;hier: Antrag der Johanniter auf Reduzierung des Pachtzins; Beschluss Beschlussvorschlag:Der jährliche Pachtzins nach § 7 des Pachtvertrages zwischen der Gemeindestiftung „Altenwohn- und Pflegeheim Ilvesheim“ und der Baden-Württembergischen Johanniter gGmbH (heute Johanniter Seniorenhäuser GmbH; Regionalzentrum Süd) auf Grundlage der gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen des Landeswohlfahrtsverbands Baden (heute KVJS) vom 21.08.2000 wird ab dem 01.10.2017 reduziert. Der reduzierte Pachtzins wird für eine Laufzeit von fünf Jahren festgeschrieben, d.h. die Vereinbarung endet am 30.09.2022. Falls sich in diesem Zeitraum eine weitere Reduzierung der Finanzierungskosten ergeben sollte, wäre zum Ablauf der fünf Jahre nochmals über eine Anpassung der Pachtzinsen zu verhandeln. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 2. Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ilvesheim Nord/Feudenheimer Straße“; h i e r : 1.    Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der Offenlage 2.    Satzungsbeschluss; Beschluss.Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Offenlage wird zugestimmt. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Ilvesheim Nord/Feudenheimer Straße“ wird als Satzung beschlossen. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme gefasst.Die Satzung wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts veröffentlicht. 3.Umsetzung der Fördermöglichkeiten aus dem Pakt für Integration – hier: Dienstleistungsvertrag mit dem DRK Kreisverband Mannheim e.V.; Beschluss.
Beschlussvorschlag: 1.         Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Ladenburg einen Förderantrag nach dem Förderkonzept „Integrationsmanagement in den Kommunen“ vom 18.07.2017 zu stellen.2.         Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Ladenburg und vorbehaltlich der Erteilung eines Zuwendungsbescheides durch das Regierungspräsidium Stuttgart schließt die Gemeinde Ilvesheim mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Mannheim e.V. einen Weiterleitungsvertrag für das Integrationsmanagement für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung in Ilvesheim.3.         Die Finanzierung einer Vollzeitstelle mit einer jährlichen Pauschalvergütung in Höhe von 66.611,57 € erfolgt über die Zuwendungen nach dem o.a. Förderkonzept „Integrationsmanagement“ und den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln aus den pauschalen Zu-weisungen nach § 29 d FAG 2017 („Förderung der Integration“). Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 4.Sanierungsverfahren „Feudenheimer Straße/nördlich des Kanals“; hier: Antrag auf Aufstockung des Förderrahmens sowie Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2024; Beschluss
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird ermächtigt, bezüglich des Sanierungsverfahrens „Feudenheimer Straße/nördlich des Kanals“ folgende Anträge beim Regierungspräsidium zu stellen:·         Verlängerung des Bewilligungszeitraums um 5 Jahre bis 31.12.2024·         Aufstockung des Förderrahmens um 1,8 Mio € auf  3.133.333,- € Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 5.Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ilvesheim hier: Anträge auf Gewährung eines Investitionszuschusses; Beschluss
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt aufgrund vorstehender Sachverhalte Zuschüsse in Höhe von 25 % der Investitionskosten an:1.    Verein der Gartenfreunde Ilvesheim e. V. für die Umzäunung der Gartenanlage ein Zuschuss in Höhe von 385,36 €.2.    Spielvereinigung 03 Ilvesheim e.V. für die Neuanlage eines Beachvolleyballplatzes ein Zuschuss in Höhe von 4.027,06 €. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
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