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Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Nahversorgung Nord – 1. Änderung“

Artikel vom 06.06.2018
Gemeinde Ilvesheim, Rhein-Neckar-Kreis                                          Öffentliche BekanntmachungSatzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Nahversorgung Nord – 1. Änderung“ Der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Mai 2018 gemäß § 10 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung den Bebauungsplan " Nahversorgung Nord – 1. Änderung " als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung, im Rathaus der Gemeinde Ilvesheim (Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten.Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beigefügt. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ilvesheim unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung entstandenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Ilvesheim, den 07. Juni 2018 Andreas MetzBürgermeister
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