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Bekanntmachung des Rhein-Neckar-Kreises

Artikel vom 20.06.2018

Bekanntmachung des Rhein-Neckar-Kreises

 

Wahl der Jugendschöffen

für die Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern

für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

 

 

Die für den Bereich des Rhein-Neckar-Kreises vom Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen liegen in der Zeit vom 02.07.2018 bis 06.07.2018 im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Nebenstelle Eppelheimer Str. 15, 2. UG, Zimmer U2.05a, auf.

 

Nach § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) können Einsprüche mit der Begründung, dass in den Vorschlagslisten Personen aufgenommen worden seien, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten, bis zum 13.07.2018 schriftlich oder zu Protokoll beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Landratsamt, Nebenstelle Eppelheimer Str. 15, 69115 Heidelberg (Postfach 10 46 80, 69036 Heidelberg), erhoben werden.

 

 

Heidelberg, den 19.06.2018

 

 

gez. Dallinger, Landrat

http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen