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Wahlscheinantrag per Internet

Artikel vom 23.04.2019
Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 26.5.2019 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.ilvesheim.de an. Beim Aufruf dieses Links (ekp.dvvbw.de betreut von kivbf) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen werden erst ab Ende April/Anfang Mai zugestellt. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbote zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)ilvesheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit. Bei Fragen können Sie uns gerne über die Bürgerdienste unter Tel.: 0621-49660-0 erreichen.
http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen