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Bekanntgabe Förderung BUND

Artikel vom 09.10.2019

Bekanntgabe Förderung BUND

Die Bundesrgierung - Wir fördern kommunale Investitionen

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.

Hierzu hat der Bund das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) erlassen, welches am 30.06.2015 in Kraft getreten ist. Für Baden Württemberg sind 7,077 % aus dem Fördervolumen bereitgestellt, für die Gemeinde Ilvesheim ergibt sich daraus eine maximale Förderung von 218.427,63 Euro, wobei der Eigenanteil der Gemeinde mindestens 10 % betragen muss.

Die Förderbereiche ergeben sich aus § 3 des KInvFG, demnach liegen die Schwerpunkte bei Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur.

Die Gemeinde hatte als ein geeignetes Förderprojekt die Planung des Kombibades angemeldet und mit Zuwendungsbescheid vom 08. März 2017 wurde der Antrag angenommen. Die Planung des Bades ist weitestgehend abgeschlossen und der Bauantrag zum Kombibad wurde beim Baurechtsamt zur Genehmigung eingereicht.

Bürgermeistamt Ilvesheim
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