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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 30.01.2020

Artikel vom 04.02.2020
1. Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse Gemeinderat vom 16.12.20191.1 Personalangelegenheit – Änderung des Freistellungsantrags zur Ausübung der Personalratstätigkeit; Beschluss.Beschlussvorschlag:Zur Kompensation der Teilfreistellung eines Personalratsmitglieds wird das unbefristete Teilzeitbeschäftigungsverhältnis einer Mitarbeiterin der Gemeinde im JUZ, befristet für die prognostizierte Amtszeit des Personalratsmitglieds als teilfreigestellter Personalrat bei der Gemeinde Ilvesheim, mit Wirkung ab 01.12.2019 von 20 auf 22 Wochenstunden erhöht. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 2. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung; hier: Reduzierung der Aufwendungen; BeschlussBeschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, in folgenden Bereichen eingehende Untersuchungen, u.U. externe Gutachten sowie Vorschläge zur Reduzierung der Aufwendungen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten:1.    Kinderbetreuung 1-102.    Bestattungswesen3.    Bauhof4.    Grünanlagen Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.  3. Situation und Weiterentwicklung der Kinderbetreuung U3,hier: Optimierung der kommunalen Förderung; BeschlussBeschlussvorschläge:1.    Die Verwaltung wird beauftragt die derzeitigen Förderverträge mit den Tageseltern in Ilvesheim gemäß den vertraglichen Bedingungen mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten zu kündigen. 2.    Künftig werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Krippenplätzen in Ilvesheim bedarfsorientiert und auf Antrag mit bis zu 1.000,-€ je Krippenplatz gefördert. Ein entsprechender Haushaltsansatz wird für das Haushaltsjahr 2020 aufgenommen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 4. Freiwillige Feuerwehr Ilvesheim, Ersatz des Einsatzleitwagen Baujahr 1994, hier: Auftragsvergabe zur Ausschreibung; Beschluss
Beschlussvorlage:Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu veröffentlichen und eine beschränkte Ausschreibung nach VOL/A vorzunehmen.Aufgrund der Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung wird auf den Landeszuschuss nach Z-Feu verzichtet. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.  5. Fortschreibung des Lärmaktionsplans (3. Stufe); BeschlussBeschlussvorschlag:
  1. Dem Lärmaktionsplan der 3. Stufe wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen entsprechend umzusetzen bzw. die zuständige Straßenverkehrsbehörde um Ausführung zu bitten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Die Vorlagen können Sie hier herunterladen.
http://www.ilvesheim.de//rathaus-service/mitteilungsblatt/amtliche-mitteilungen